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ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen weitere Entlastungen vom Rundfunkbeitrag für Unternehmen

Pressemitteilung -

ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen weitere Entlastungen vom Rundfunkbeitrag für Unternehmen

Köln, 26.11.2020 - ARD, ZDF und Deutsch­land­radio haben sich auf weitere Ent­las­tungen für be­sonders von der Corona-Pandemie be­troffene Unter­nehmen ver­ständigt. Dazu weiten sie die Mög­lich­keit für Unter­nehmen aus, sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht frei­stellen zu lassen. An­lass ist der corona­be­dingte Teil-Lockdown in den Monaten November und Dezember.

Unter­nehmen, Insti­tuti­onen und Ein­rich­tungen des Gemein­wohls können eine Frei­stellung von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­antragen, wenn eine Be­triebs­stätte auf­grund einer be­hörd­lichen An­ordnung für ins­gesamt mindes­tens drei Monate ge­schlossen war.

Der Schlie­ßungs­zeit­raum muss – anders als bis­lang – nicht mehr aus drei zu­sammen­hängen­den vollen Kalender­monaten be­stehen. Zur Er­mittlung des Frei­stellungs­zeit­raums können Unter­nehmen sämt­liche Tage, an denen eine Be­triebs­stätte corona­bedingt ge­schlossen war, zusammen­rechnen.

Weiter­gehende Informationen sowie das ent­sprechende Antragsformular stellt der Beitragsservice auf seiner Website rundfunkbeitrag.de zur Ver­fügung.

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Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 46,1 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. Mehr Informa­tionen unter rundfunkbeitrag.de.

Kontakt

Christian Gärtner

Christian Gärtner

Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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