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Kategorien: rundfunkbeitrag

Zum Start des neuen Bürgergelds: Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht behalten ihre Gültigkeit

Zum Start des neuen Bürgergelds: Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht behalten ihre Gültigkeit

Menschen, die ab dem 01.01.2023 das neue Bürgergeld erhalten, können sich wie Empfänger des bisherigen Arbeitslosengeld II (ALG II) auf Antrag weiterhin von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Menschen, die bisher Sozialgeld nach dem SGB II bezogen haben. Bestehende Befreiungen, die aufgrund von ALG-II-Bezug gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Neu

Herbstgutachten prognostiziert konjunkturellen Abschwung – Beitragsservice informiert über Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen

Herbstgutachten prognostiziert konjunkturellen Abschwung – Beitragsservice informiert über Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen

Unternehmen, die eine Betriebsstätte für mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vollständig stilllegen, können eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Unternehmen auf Deutsch und Englisch sowie alle nötigen Antragsformulare stellt der Beitragsservice im Internet zur Verfügung. Im Service-Portal für Unternehmen können

Start des Wintersemesters in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: Beitragsservice informiert über Befreiungsmöglichkeiten für Studierende

Start des Wintersemesters in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: Beitragsservice informiert über Befreiungsmöglichkeiten für Studierende

Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Wohngemeinschaften können sich den Rundfunkbeitrag teilen. Lediglich ein volljähriger Bewohner oder eine volljährige Bewohnerin einer WG muss beim Beitragsservice angemeldet sein. Alles zum Rundfunkbeitra

Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Menschen, die wegen des Ukrainekriegs in Deutschland Schutz suchen, müssen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Um sicherzustellen, dass Geflüchtete nicht zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht angeschrieben werden, sperrt der Beitragsservice die Adressen von Flüchtlingsunterkünften. Alle relevanten Informationen zu den Beitragsregelungen für Asylsuchende stellt der Beitragsservice ab sof

Start des Wintersemesters: Beitragsservice informiert über Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Studierende

Start des Wintersemesters: Beitragsservice informiert über Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Studierende

Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Zum Start des Wintersemesters hat der Beitragsservice sein Informationsangebot für Studierende umfassend überarbeitet und unter rundfunkbeitrag.de/studierende gebündelt. Das Angebot ist in Deutsch und Englisch verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Studierende

Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Rundfunkbeitrag beträgt ab August 18,36 Euro

Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Rundfunkbeitrag beträgt ab August 18,36 Euro

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro – er wird in dieser Höhe erstmals für August 2021 erhoben. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beginnt ab Ende August 2021 mit dem Einzug und informiert die Beitragszahlenden individuell und abhängig von der gewählten Zahlungsweise über die Anpassung der Beitragshö

Rundfunkbeitrag: Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe

Rundfunkbeitrag: Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe

Wenn und solange eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kfz vorüber­gehend nicht nutzbar sind, besteht die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung; ein Anruf genügt. Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, ist eine dauerhafte Abmeldung auch ohne Nachweise möglich. Eine Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos ist in beiden

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2020 vor – Konstante Beitragserträge und neue Online-Services

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2020 vor – Konstante Beitragserträge und neue Online-Services

Erträge aus dem Rundfunkbeitrag auch im Pandemiejahr 2020 konstant. Zahl der Beitragskonten nach Abschluss des bundesweiten Meldedatenabgleichs wieder leicht rückläufig. Möglichkeit der Beitragsfreistellung für coronabedingt geschlossene Betriebe gut angenommen. Steigende Antragszahlen im laufenden Jahr erwartet. Nutzung des Online-Service weiter gestiegen. Fremdsprachiges Informationsangebot zum

ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen weitere Entlastungen vom Rundfunkbeitrag für Unternehmen

ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen weitere Entlastungen vom Rundfunkbeitrag für Unternehmen

Köln, 26.11.2020 - ARD, ZDF und Deutsch­land­radio haben sich auf weitere Ent­las­tungen für be­sonders von der Corona-Pandemie be­troffene Unter­nehmen ver­ständigt. Dazu weiten sie die Mög­lich­keit für Unter­nehmen aus, sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht frei­stellen zu lassen. An­lass ist der corona­be­dingte Teil-Lockdown in den Monaten November und Dezember.
Unter­nehmen, Insti­tuti­

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen künftig auch für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner möglich

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen künftig auch für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner möglich

Ab dem 1. November 2019 können auch Ehe­partner und ein­ge­tragene Lebens­partner eine Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht für ihre Neben­wohnung be­an­tragen. Bis­lang war dies nur für Personen mög­lich, die auch mit ihrer Haupt­wohnung beim Beitrags­service an­ge­meldet waren. Der Beitrags­service stellt auf rundfunkbeitrag.de ein Online-Formular zur Ver­fügung, mit dem Ehe­partner bz

EuGH soll Fragen zur Annahmepflicht für Euro-Banknoten klären – Rundfunkbeitrag weiterhin nur bargeldlos zu zahlen

Das Bundes­ver­waltungs­gericht setzte zwei Revisions­ver­fahren gegen den Hessischen Rund­funk bis zur ab­schließen­den Klärung aus Der Euro­päische Gerichts­hof soll prüfen, ob eine gesetz­liche Be­schränkung der Bar­zahlung mit euro­päischem Recht ver­ein­bar ist Der Rund­funk­beitrag ist bis zu einer ab­schließen­den gericht­lichen Klärung weiter­hin aus­schließ­lich per Über­weisung oder B

Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag: Beitragsservice stellt Formular zur Befreiung für Nebenwohnungen zur Verfügung

Personen, die bereits für ihre Haupt­wohnung den Rund­funk­beitrag zahlen, können für ihre Neben­wohnungen eine Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­antragen. Der Antrag auf Be­freiung muss schrif­tlich beim Beitrags­service ein­ge­reicht werden – hier­für steht nun ein Formular unter rundfunkbeitrag.de zur Ver­fügung. Die Be­freiung ist grund­sätz­lich rück­wirkend zum 18. Juli 201

Für mehr Beitragsgerechtigkeit: Meldedatenabgleich 2018 beginnt

Köln, 27.04.2018 – Am 6. Mai startet der Melde­daten­ab­gleich 2018 zum Rund­funk­beitrag. Der Beitragss­ervice von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio gleicht ab diesem Tag aus­ge­wählte Daten der Ein­wohner­meldeämter aller voll­jährigen Bürgerinnen und Bürger mit seinen Bestands­daten ab. Ziel des Melde­daten­ab­gleichs ist es zu klären, für welche Wohnungen bis­lang kein Rund­funk­beitrag ent­ric

Verwaltungsgerichtshof Hessen bestätigt: Kein Anspruch auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags

Köln, 13.02.2018 – Das höchste hessische Ver­waltungs­ge­richt hat sich mit der Zahlungs­weise des Rund­funk­beitrags be­fasst. In zwei Be­rufungs­ver­fahren gegen den Hessischen Rund­funk ent­schied das Ge­richt, dass die öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten nicht ver­pflichtet seien, Bar­geld zur Zahlung des Rund­funk­beitrags an­zu­nehmen (Az. 10 A 2929/16, 10 A 116/17).
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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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