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Kategorien: pressemitteilungen

Rundfunkbeitrag: Unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flut in süddeutschen Katastrophengebieten

Rundfunkbeitrag: Unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flut in süddeutschen Katastrophengebieten

Betroffene der jüngsten Überschwemmungen in Süddeutschland können beim Beitragsservice eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag beantragen. In Katastrophengebieten ist die Abmeldung ohne Nachweise ab dem 1. Juni 2024 sowie bis zu sechs Monate rückwirkend möglich. Das Abmeldeformular sowie alle Informationen zum Thema stellt der Beitragsservice im Internet zur Verfügung.
Köln, 27.06.2024 – Der Beitr

Das Gebäude des Beitragsservice in Köln

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2023 vor: Bundesweiter Meldedatenabgleich sorgt für deutlichen Anstieg des Wohnungsbestands

Wohnungsbestand erhöht sich nach bundesweitem Meldedatenabgleich um rund 900.000 Wohnungen; erstmals über 40 Millionen Wohnungen beim Beitragsservice gemeldet. Beitragserträge steigen durch Wohnungsneuanmeldungen auf rund neun Milliarden Euro; Ertragsrückgang nach Abschluss laufender Klärungsverfahren in diesem Jahr erwartet. Beitragsbefreiungen trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingunge

Gemeinsam für Vertrauen und Integrität: Beitragsservice verabschiedet neuen Verhaltenskodex

Gemeinsam für Vertrauen und Integrität: Beitragsservice verabschiedet neuen Verhaltenskodex

Der Beitragsservice hat einen neuen Kodex für ethisches Verhalten, gesetzeskonformes Handeln und verantwortungsvolle Zusammenarbeit verabschiedet. Der Verhaltenskodex legt für Themen wie Korruptionsprävention, Datenschutz, Antidiskriminierung, Vielfalt, Arbeitssicherheit und Umweltschutz verbindliche Richtlinien fest. Festgeschrieben werden zudem einheitliche Qualitätsstandards, die einen effizie

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2022 vor – Krieg und Zeitenwende bislang ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2022 vor – Krieg und Zeitenwende bislang ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag

Mehr Wohnungsneubauten und Beitragsanpassung im August 2021 führen zu leichtem Ertragsplus; perspektivische Auswirkungen des Ukraine-Kriegs nicht absehbar. Inflation und Tarifsteigerungen sorgen für höhere Aufwendungen für Beitragseinzug; Maßnahmen des unternehmensweiten Strategieprozesses wirken kostendämpfend. Bundesweiter Meldedatenabgleich mit dem Versand von Klärungsschreiben angelaufen; Be

Zum Start des neuen Bürgergelds: Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht behalten ihre Gültigkeit

Zum Start des neuen Bürgergelds: Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht behalten ihre Gültigkeit

Menschen, die ab dem 01.01.2023 das neue Bürgergeld erhalten, können sich wie Empfänger des bisherigen Arbeitslosengeld II (ALG II) auf Antrag weiterhin von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Menschen, die bisher Sozialgeld nach dem SGB II bezogen haben. Bestehende Befreiungen, die aufgrund von ALG-II-Bezug gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Neu

Herbstgutachten prognostiziert konjunkturellen Abschwung – Beitragsservice informiert über Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen

Herbstgutachten prognostiziert konjunkturellen Abschwung – Beitragsservice informiert über Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen

Unternehmen, die eine Betriebsstätte für mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vollständig stilllegen, können eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Unternehmen auf Deutsch und Englisch sowie alle nötigen Antragsformulare stellt der Beitragsservice im Internet zur Verfügung. Im Service-Portal für Unternehmen können

Start des Wintersemesters in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: Beitragsservice informiert über Befreiungsmöglichkeiten für Studierende

Start des Wintersemesters in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: Beitragsservice informiert über Befreiungsmöglichkeiten für Studierende

Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Wohngemeinschaften können sich den Rundfunkbeitrag teilen. Lediglich ein volljähriger Bewohner oder eine volljährige Bewohnerin einer WG muss beim Beitragsservice angemeldet sein. Alles zum Rundfunkbeitra

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2021 vor – Stabilität trotz Corona

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2021 vor – Stabilität trotz Corona

Beitragsanpassung sorgt für Anstieg der Gesamterträge ab August 2021; Anzahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen nahezu konstant Zahl der coronabedingt freigestellten Betriebsstätten deutlich angestiegen; Befreiungen im privaten Bereich trotz Pandemie erneut rückläufig Kosten des Beitragseinzugs trotz Inflation spürbar gesenkt; Produktivitätssteigerungen durch weitere Digitalisierung d

Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Menschen, die wegen des Ukrainekriegs in Deutschland Schutz suchen, müssen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Um sicherzustellen, dass Geflüchtete nicht zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht angeschrieben werden, sperrt der Beitragsservice die Adressen von Flüchtlingsunterkünften. Alle relevanten Informationen zu den Beitragsregelungen für Asylsuchende stellt der Beitragsservice ab sof

Start des Wintersemesters: Beitragsservice informiert über Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Studierende

Start des Wintersemesters: Beitragsservice informiert über Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Studierende

Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Zum Start des Wintersemesters hat der Beitragsservice sein Informationsangebot für Studierende umfassend überarbeitet und unter rundfunkbeitrag.de/studierende gebündelt. Das Angebot ist in Deutsch und Englisch verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Studierende

Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Rundfunkbeitrag beträgt ab August 18,36 Euro

Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Rundfunkbeitrag beträgt ab August 18,36 Euro

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro – er wird in dieser Höhe erstmals für August 2021 erhoben. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beginnt ab Ende August 2021 mit dem Einzug und informiert die Beitragszahlenden individuell und abhängig von der gewählten Zahlungsweise über die Anpassung der Beitragshö

Rundfunkbeitrag: Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe

Rundfunkbeitrag: Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe

Wenn und solange eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kfz vorüber­gehend nicht nutzbar sind, besteht die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung; ein Anruf genügt. Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, ist eine dauerhafte Abmeldung auch ohne Nachweise möglich. Eine Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos ist in beiden

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2020 vor – Konstante Beitragserträge und neue Online-Services

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2020 vor – Konstante Beitragserträge und neue Online-Services

Erträge aus dem Rundfunkbeitrag auch im Pandemiejahr 2020 konstant. Zahl der Beitragskonten nach Abschluss des bundesweiten Meldedatenabgleichs wieder leicht rückläufig. Möglichkeit der Beitragsfreistellung für coronabedingt geschlossene Betriebe gut angenommen. Steigende Antragszahlen im laufenden Jahr erwartet. Nutzung des Online-Service weiter gestiegen. Fremdsprachiges Informationsangebot zum

ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen weitere Entlastungen vom Rundfunkbeitrag für Unternehmen

ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen weitere Entlastungen vom Rundfunkbeitrag für Unternehmen

Köln, 26.11.2020 - ARD, ZDF und Deutsch­land­radio haben sich auf weitere Ent­las­tungen für be­sonders von der Corona-Pandemie be­troffene Unter­nehmen ver­ständigt. Dazu weiten sie die Mög­lich­keit für Unter­nehmen aus, sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht frei­stellen zu lassen. An­lass ist der corona­be­dingte Teil-Lockdown in den Monaten November und Dezember.
Unter­nehmen, Insti­tuti­

Beitragsservice informiert in sechs Weltsprachen zum Rundfunkbeitrag

Beitragsservice informiert in sechs Weltsprachen zum Rundfunkbeitrag

Der Beitrags­service richtet sein fremd­sprachiges Ange­bot neu aus und bietet ab sofort grund­legende Infor­ma­tionen zum Rund­funk­beitrag auf Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch und Arabisch an. Weiter­gehende Infor­ma­tionen zum Rund­funk­beitrag stellt der Beitrags­service für aus­ländische Studierende, Unter­nehmen, Insti­tutionen und Einrich­tungen des Gemein­wohls sowie

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2019 vor – Erträge aus Rundfunkbeiträgen und Zahl der angemeldeten Wohnungen konstant

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2019 vor – Erträge aus Rundfunkbeiträgen und Zahl der angemeldeten Wohnungen konstant

Die Erträge aus Rund­funk­beiträgen lagen im Jahr 2019 er­neut bei rund 8 Mrd. Euro. Der Melde­daten­abgleich sichert die Zahl der zum Rund­funk­beitrag an­ge­meldeten Wohnungen und sorgt für Beitrags­ge­rechtig­keit. Der 23. Rund­funk­ände­rungs­staats­vertrag schafft Rechts­siche­rheit bei der Befreiung für Neben­wohnungen: Auch Ehe­partner/-innen können sich nun von der Beitrags­pflicht be­frei

Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Michael Krüßel wird neuer Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Der Beitrags­service der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten be­kommt einen neuen Geschäftsführer. Da­rauf hat sich der Ver­waltungs­rat des Beitrags­service jetzt ver­ständigt. Michael Krüßel – derzeit Hauptabteilungsleiter Finanzen beim WDR – folgt auf Dr. Stefan Wolf, der den Beitrags­service Mitte des Jahres auf eigenen Wunsch ver­lassen hat.
Köln, 18.11.2019 – Michael Krüßel (51)

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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