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Eine bessere Sozialpartnerschaft ist nötig, um Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung effektiv vorzubeugen
[Hören Sie hier, wie Andrea Fromm, eine Forschungsreferentin von Eurofound, den neuen Bericht über die „Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung“ vorstellt]
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können sich frei im EU Binnenmarkt bewegen. Dabei können sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat arbeiten und leben, ohne auf Schlepper oder Schleuser angewiesen zu sein. In der Europäischen Union soll die Gesetzgebung sicher stellen, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor Ausbeutung jeglicher Art geschützt sind und Unternehmen befähigt werden, sich an fairem Wettbewerb zu beteiligen.
Heiβt das, dass es in Europa keinen Menschenhandel gibt?
Ein neuer Bericht von Eurofound weisst darauf hin, dass Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung in Europa durchaus existiert. 19% aller erfassten und mutmaβlichen Opfer von illegalem Menschenhandel wurden in den letzten Jahren zur Ausbeutung der Arbeitskraft gehandelt - so das statistische Amt der EU.
In manchen Fällen unterstützen zwischengeschaltete Agenturen, die im Arbeitsmarkt tätig sind, den illegalen Menschenhandel. Das können auch Zeitarbeitsfirmen sein. Diese Mittleragenturen rekrutieren und vermitteln Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unter falschen Angaben hinsichtlich ihrer zukünftigen Tätigkeit. Das kann dazu führen, dass diese in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen enden.
Eine EU Richtlinie unterstreicht, dass der Menschenhandel eine schwere Straftat ist und ein schwerwiegender Verstoβ gegen die Grundrechte. Mindeststandards müssen eingehalten werden. Das gilt auch für die Agenturen. Deutschland hat diese Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt.
In diesem Zusammenhang zeigt der Bericht von Eurofound, dass die Kontrolle von zwischengeschalteten Agenturen im Arbeitsmarkt verbessert werden muss. Auβerdem müssen die Sozialpartnerschaften gestärkt werden. Nur so können Strafverfolgung und andere Massnahmen effektiv und erfolgreich sein.
Wie die Tätigkeiten von zwischengeschalteten Agenturen im Arbeitsmarkt reguliert sind, ist in den 28 Mitgliedsstaaten der EU unterschiedlich. Die Erfassung und Registrierung, wie auch die Lizenzvergabe, ist weit verbreitet. Dadurch wird die Einhaltung von Mindeststandards kontrolliert und gewährleistet. Allerdings werden längst nicht alle Agenturen, die im Arbeitsmarkt tätig sind, erfasst. Folglich ist es eine Herausforderung, Agenturen, die gegen die Mindeststandards verstoβen und nicht registriert sind, strafrechtlich zu verfolgen.
Handlungsbedarf besteht auch für die Sozialpartner. Einige gute Beispiele der Zusammenarbeit gibt es. Zum Beispiel beteiligen sich die Sozialpartner an internationalen und Europäischen Initiativen und an länderübergreifender Kooperation mit anderen Sozialpartnern. Auβerdem tragen die Sozialpartner zu der Entwicklung und Durchführung von Aufklärungskampagnen, Beschwerdeverfahren und Verhaltensregeln bei.
Derzeit finden wir in der EU nur in Tschechien einen umfassenden Ansatz zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels. Die Regierung, wie auch die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände arbeiten gemeinsam an gezielten Vorhaben, an der Aufstockung von ausgebildetem Personal undbesserer Kontrolle, zum Beispiel durch die Zusammenstellung von schwarzen Listen für illegal tätige Agenturen.
Die Bekämpfung des Menschenhandels zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft trägt nicht nur zu echter Freizügigkeit und fairem Wettbewerb im Arbeitsmarkt bei. Die Kontrolle von Mittleragenturen im Arbeitsmarkt, und eine engagierte Partnerschaft von Regierugen und Sozialpartner ist unerlässlich. Sie hilft die Grundrechte der Menschen zu sichern, und so eine EU zu realisieren, die Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit für alle garantiert.