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Zukunft Gas positioniert sich bei Anhörung zur Einführung von Herkunftsnachweisen für Wasserstoff

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Zukunft Gas positioniert sich bei Anhörung zur Einführung von Herkunftsnachweisen für Wasserstoff

Bei einer Anhörung im Bundestag zur Einführung eines Herkunftsnachweises für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und –Abrechnungsverordnung (20/3870) war Zukunft Gas im Kreis der geladenen Sachverständigen vertreten. Die Anhörung fand im Paul-Löbe-Haus statt.

Annegret-Claudine Agricola, Leiterin Public Affairs bei Zukunft Gas, beschrieb den Gesetzentwurf in der Anhörung als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Sie wies jedoch darauf hin, dass er die heute bestehendenden ordnungspolitische Unsicherheiten und damit einhergehende Investitionshemmnisse für einen aus klima- und energiepolitischer Perspektive erwünschten Markthochlauf erneuerbarer und dekarbonisierter Gase nur unzureichend zu lösen vermöge.

Sie plädierte daher für eine konzertierte Initiative, um die Kraft des europäischen Binnenmarkts für einen zeitnahen Wasserstoffhochlauf wirksam entfalten zu können: „Eine europäische Wasserstoffunion, fußend auf der EU-weiten Handelbarkeit von Wasserstoff und einem europäischen Wasserstoffnetz, würde den größten Wasserstoffmarkt weltweit schaffen.“

Wie die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf ausführt, soll es voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 neben dem schon bestehenden Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energien auch ein Herkunftsnachweisregister für gasförmige Energieträger geben. Ein Register soll ferner für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen eingerichtet werden. Mit dem Gesetz werden unionsrechtliche Vorgaben in Artikel 19 der EU-Richtlinie 2018 / 2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte umgesetzt.

Nach Einschätzung von Zukunft Gas ist insbesondere der bürokratische Aufwand deutlich zu hoch, während der Nutzen des Nachweises zu gering ist. Stattdessen sollte der Herkunftsnachweis beispielsweise auch dafür verwendet werden können, Vorgaben im Bereich von Mengenzielen bei der Nutzung von erneuerbarer Energie zu erfüllen. Auch die Trennung der Herkunftsnachweise für Wasserstoff und andere Gase scheint nicht zielführend, ist Wasserstoff schließlich auch ein Gas. Solche Unterscheidungen vermögen sich langfristig negativ auf die Marktentwicklung dekarbonisierter Gase auszuwirken und die Transformation des Gassystems zu verzögern.

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