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AdobeStock_317348284; Author: Kletr
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UBA-Studie: Neue Konzepte für bestehende Biogasanlagen nach 2030

In Deutschland gibt es etwa 9.000 Biogasanlagen, von denen viele eine Festvergütung für erzeugten Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Die Vergütung des EEG läuft jedoch bis zum Jahr 2030 aus. Wie sie danach ökologisch und ökonomisch weiter betrieben werden könnten, zeigt die neue Studie „Optionen für Biogas-Bestandsanlagen bis 2030 aus ökonomischer und energiewirtschaftlicher Sicht“ des Umwelbundesamtes. Potenzial lägen etwa in einem höheren Einsatz von Gülle und einer zeitlich flexiblen Stromproduktion je nach Auslastung der Stromnetze.

Der Bestand an Biogasanlagen lässt sich in drei Kategorien aufteilen: Güllekleinanlagen, landwirtschaftliche Anlagen auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen (Mais oder Raps) und Gülle sowie Bioabfallanlagen auf Basis von Abfällen aus der „Biotonne“. Laut der „Biogas 2030“ Studie kommen je nach Art und Größe der Anlage und den regionalen Gegebenheiten drei Modelle in Frage, die alle zukünftig von Bedeutung sein könnten.

Das Betriebsmodell 1 käme für Anlagen in Betracht, die momentan hauptsächlich nachwachsende Rohstoffe nutzen. Ohne wesentliche technische Änderungen könnten sie den Anteil dieser an ihrem Substratinput verringern, bei gleichbleibender Güllemenge. Dies senke die Kosten, da nachwachsende Rohstoffe – im Gegensatz zu Gülle – kostenpflichtig zugekauft oder produziert werden müssen. Dieses Betriebsmodell sei besonders für Anlagen mit hohen Kosten für nachwachsende Rohstoffe und solche in Regionen mit hohem Viehbesatz und Gülleanfall geeignet.

Das Betriebsmodell 2 sieht vor, dass die Biogasanlage ihr Biogas nicht wie bisher sofort verstromt und ins Netz einspeist, sondern in Abstimmung mit dem Stromnetzbetreiber nur zu bestimmten Tageszeiten. Für diese Systemdienstleitung vergüten Netzbetreiber den Strom höher, so dass dieses Modell wirtschaftlich reizvoll sein kann. Allerdings sind zunächst Investitionen zur Speicherung und späteren Verstromung notwendig.

Im Betriebsmodell 3 werden landwirtschaftliche Biogasanlagen und Bioabfallanlagen zu Anlagen mit Biomethanaufbereitung umgestellt. Eine solche Umrüstung ist nur für größere Biogasanlagen sinnvoll und ist mit zusätzlichen Kosten für die Aufbereitung verbunden. Biomethan kann ins Erdgasnetz eingespeist werden und ist flexibel einsetzbar, etwa als regenerativer Kraftstoff an Gastankstellen, im Wärmemarkt oder in Gaskraftwerken.

Damit die Biogasanlagen weiterhin wirtschaftlich betrieben werden können empfiehlt die Studie weniger zusätzlich angebaute Energiepflanzen zu nutzen und stattdessen die Nutzung von Gülle und Bioabfällen auszubauen. Außerdem solle die Festvergütung für Güllekleinanlagen und Biogasanlagen mit hohem Gülleanteil über das Jahr 2030 hinaus fortgesetzt werden.

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Ann-Kristin Golz

Ann-Kristin Golz

Senior Managerin Public Affairs Public Affairs 030 460 6015-68

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