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Bild: Jonas Friedrich/Zukunft ERDGAS
Bild: Jonas Friedrich/Zukunft ERDGAS

News -

LNG-Taskforce und Transportverbände fordern Planungssicherheit für Erdgas-Lkw

Die 2015 von der dena, dem DVGW und Zukunft ERDGAS gegründete „LNG-Taskforce“ fordert in einem Positionspapier eine schnelle Entscheidung zur Verlängerung der Mautbefreiung für erdgasbetriebene Lkw, des BMWi-Förderprogramms sowie die nationale Umsetzung der EU-Wegekostenrichtlinie. Das Positionspapier wird sowohl von Vertretern des Transport-, Speditions- und Logistikgewerbes als auch der Biogasbranche unterstützt.

Die bisher bestehenden Instrumente laufen zum Jahresende aus, ohne dass neue und langfristig angelegte Rahmenbedingungen geschaffen sind, die den Einsatz von gasbasierten Antrieben und Kraftstoffen verbessern. Die Marktakteure benötigen jedoch dringend Planungssicherheit und einen zuverlässigen Rahmen, um langfristige Investitionen zu tätigen.

Durch den Einsatz Lkw mit komprimiertem Erdgas (CNG) und flüssigem Erdgas (LNG) als Kraftstoff lassen sich die CO2-Emissionen im Vergleich zu Diesel um bis zu ein Viertel reduzieren. Auch der Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub wird deutlich verringert. Mit Bio-LNG, also verflüssigtem Biogas, sind die Fahrzeuge sogar nahezu klimaneutral unterwegs. Die Lkw sind zudem technisch ausgereift, kosteneffizient und sofort verfügbar, was sie zu einer attraktiven und beliebten Antriebsalternative im Schwerlastverkehr macht.

Das zeigen auch die aktuellen Förderzahlen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die im Zeitraum Januar 2019 bis Juli 2019 bezuschussten Fahrzeuge des Förderprogramms „Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“ basierten zu 96 Prozent auf Gastechnologien (LNG oder CNG). Und auch die LNG-Infrastruktur wächst stetig. So wurden an wichtigen Verkehrsknotenpunkten in Deutschland bereits 17 LNG-Tankstellen in Betrieb genommen. Die LNG-Taskforce rechnet im Laufe des Jahres mit bis zu 50 Tankstellen. Allein Shell will sein deutsches LNG-Stationsnetz auf bis zu 40 Standorte erweitern.

Die Mautbefreiung muss aus Sicht der LNG-Taskforce daher mindestens zwei weitere Jahre als Rahmenlaufzeit gelten. In diesem Zeitraum sollte dann auch eine fahrzeugbezogene Mautbefreiung von 24 Monaten ab Erstinbetriebnahme des Fahrzeugs erfolgen. So würde für jedes neuzugelassene Fahrzeug mit CNG- und LNG-Antrieb mindestens für eine 24-monatige Laufzeit eine Mautreduktion gewährleistet. Um einen Missbrauch der Förderung vorzubeugen, sollte diese auf gasbetriebene Fahrzeuge ausgerichtet werden, bei denen der Gasanteil im Regelbetrieb deutlich überwiegt. 

Zum Positionspapier

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Pressekontakt Zukunft Gas

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