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EU-Kommission genehmigt Förderung für saubere Busse
Die Europäische Kommission hat die Förderung alternativer Antriebsoptionen im Personenverkehr beihilferechtlich genehmigt. Die technologieneutrale „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ steht damit bereit. Damit werden unter anderem biomethanbetriebene Busse sowie dafür erforderliche Infrastruktur gefördert.
Die Richtlinie wendet sich gezielt an Verkehrsbetriebe. Nach derzeitiger Finanzplanung stehen bis 2024 insgesamt 1,25 Milliarden Euro für die technologieoffene Förderung zur Verfügung, für 2025 werden zusätzliche Mittel folgen.
Im Detail sind folgende Schwerpunkte förderfähig:
- die Beschaffung und Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben sowie
- die Beschaffung der zum Betrieb notwendigen Infrastruktur mit:
80% der Investitionsmehrkosten zur Dieselreferenz für Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbusse,
40% Investitionsmehrkosten zur Dieselreferenz für Biogas-Busse
40% der Investitionsvollkosten für die zum Betrieb notwendige, nicht öffentliche Infrastruktur,
- und Machbarkeitsstudien.
Biomethan ist aus erneuerbaren Quellen gewonnenes Gas. Damit fahren Fahrzeuge nahezu klimaneutral. Da Biomethan und Erdgas chemisch identisch sind, kann jedes Erdgasfahrzeug problemlos mit 100% regenerativem Kraftstoff oder Bio-Anteilen fahren. Für die Produktion des Bio-Kraftstoffes sind sämtliche organische Materialien bis hin zu Klärschlamm und Gülle nutzbar. Bio-CNG ist bereits an über 50% der deutschen Gastankstellen verfügbar.