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Bild: Zukunft ERDGAS
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Bundeswirtschaftsministerium prüft Anrechnung synthetischer Kraftstoffe

Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Gutachten ausgeschrieben, in dem die Anrechnung synthetischer Kraftstoffe auf CO2-Flottengrenzwerte geprüft werden soll. Damit möchte das Ministerium untersuchen lassen, ob solche Optionen nachweisbar und belastbar zur Erreichung der Klimaziele beitragen können.

Die Bewertung des Beitrags synthetischer und fortschrittlicher alternativer Kraftstoffe zur Senkung der CO2-Emissionen ist bereits vor einigen Monaten in den Verordnungen zu europaweiten CO2-Flottengrenzregulierungen für PKW und leichte Nutzfahrzeuge festgehalten worden. Bislang sehen diese keine alternativen Kraftstoffe vor. Mit der Überprüfung der Wirksamkeit dieser Verordnungen in den Jahren 2022 bzw. 2023 wären dahingehende Änderungen jedoch möglich. Neben der Erarbeitung einer sinnvollen und umweltgerechten Berechnungsformel ruft das Bundeswirtschaftsministerium daher auch zur Erstellung eines Textentwurfs für eine entsprechende Erweiterung der Verordnungen zur CO2-Grenzwertregulierung auf. 

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