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Bild: Zukunft Gas
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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes

Das Bundeskabinett hat kürzlich mit der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Regelungen zum regulatorischen und rechtlichen Rahmen eines zukünftigen Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland beschlossen. Das Kernnetz wird in der ersten Stufe wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen umfassen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Im Energiewirtschaftsgesetz wird die zeitnahe erstmalige Genehmigung eines Wasserstoff-Kernnetzes durch die Bundesnetzagentur geregelt. Diesbezüglich sollen zentrale Wasserstoff-Standorte angebunden und alle Gebiete Deutschlands berücksichtigt werden. In den kommenden Monaten wird das Wasserstoff-Kernnetz von den Betreibern von Ferngasnetzen modelliert. Nachfolgend findet eine Konsultation der Öffentlichkeit, Marktteilnehmer und der Länder statt. Die abschließende Ausgestaltung des Kernnetzes genehmigt die Bundesnetzagentur.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, erläutert: „Unser Ziel ist der zügige Hochlauf des Wasserstoffmarktes, um die Dekarbonisierung insbesondere von Wirtschaftssektoren mit hohen Treibhausgasemissionen weiter voranzutreiben. Hierzu ist ein schneller und kosteneffizienter Aufbau einer Wasserstoff-Netzinfrastruktur in Deutschland erforderlich, die mit dem Wasserstoffmarkt wächst und in den EU-Binnenmarkt eingebettet ist. Mit der Schaffung des Rahmens für die Wasserstoffnetze gehen wir hier einen entscheidenden Schritt.“

Bis zum Ende 2023 soll in einer zweiten Stufe eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung im EnWG verankert werden. Diese bedarfsbasierte Planung soll sich an den existierenden Netzentwicklungsprozessen orientieren und sich über das Wasserstoff-Kernnetz hinausgehend mit dem Wasserstoffbedarf notwendiger Abnehmer, wie energieintensiven Unternehmen, auseinandersetzen.

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