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Bild: Jost Listemann/Zukunft Gas
Bild: Jost Listemann/Zukunft Gas

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Biomethan im Aufschwung: Chancen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Eine Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena) hat den möglichen Biomethanbedarf zur Erfüllung des Gebäudeenergiegesetz bis 2040 untersucht. Denn durch Optionen wie Biomethan und Wasserstoff ist der Einbau neuer Gasheizungen weiterhin möglich. Diese müssen dann sukzessive mit höheren Anteilen neuer Gase betrieben werden. Sofern bis 2040 keine ausreichenden Mengen Wasserstoff für die Nutzung in Gebäuden zur Verfügung stehen, und gleichzeitig Gasheizungen durch eine entsprechende Nachfrage eingebaut werden, erhöht sich der zusätzliche Bedarf nach Biomethan bis 2040 auf 13,4 bis 44,6 TWh. Dabei liegt der Fokus klar auf dem Gebäudebestand, im Neubau sehen die Autoren der Studie verschwindend kleine Potenziale für Biomethan.

In Regionen, in denen keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, ist es weiterhin erlaubt, Gasheizungen zu installieren. Jedoch müssen ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent der erzeugten Wärme aus Biomasse oder grünem bzw. blauem Wasserstoff stammen. Diese Quote wird bis Anfang 2035 auf 30 Prozent und bis Anfang 2040 auf 60 Prozent erhöht. In Gegenden mit bestehender Wärmeplanung dürfen Gasheizungen nur dann eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der Wärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen.

Einbau neuer Gasheizungen

Die Studie prognostiziert die Installation von rund 250.000 neuen Gasheizungen. Diese Schätzung basiert auf einem Langfristszenario zur Energiewandlung, das für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erstellt wurde. Im Szenario T45-PtG/PtL (THG-Neutralität 2045 Power-to-Gas, Power-to-Liquid) wird prognostiziert, dass im Jahr 2045 etwa 9,1 Millionen Gasheizungen in Betrieb sein werden, die mit synthetischem Gas oder Biomethan betrieben werden. Basierend auf diesen Bestandszahlen und den Verkaufszahlen der letzten zehn Jahre gehen die Autoren der Studie davon aus, dass bis 2040 rund 250.000 neue Gasheizungen pro Jahr installiert werden könnten.

Bei vollständiger Ausschöpfung dieses Potenzials könnt Biomethan im Gebäudebestand im Umfang von 43,6 TWh genutzt werden. Davon werden 34 TWh in neu installierten Heizungen in Gebieten mit kommunaler Wärmeplanung verwendet, wobei 65 Prozent der Wärme aus Biomethan stammen. Etwa zehn TWh werden in bereits bestehenden Heizungen eingesetzt, die vor der Einführung kommunaler Wärmeplanung installiert wurden und bis 2040 zu 60 Prozent mit Biomethan betrieben werden sollen. Zusätzlich könnte ein TWh Biomethan im Neubau verwendet werden. Wenn das Potenzial für neue Gasheizungen nur zu 30 Prozent ausgeschöpft wird, weil andere Optionen bevorzugt werden, beträgt die mögliche Biomethannutzung bis 2040 nur gut zehn TWh.

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Selina Stolzenbach

Selina Stolzenbach

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