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Volker Weitkamp B2B-Marketingexperte
Volker Weitkamp B2B-Marketingexperte

Pressemitteilung -

Inklusion im digitalen Raum: Chance statt Pflicht

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Unternehmen wissen müssen

Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass digitale Produkte von allen nutzbar sind und dass niemand, der eine Behinderung hat, ausgeschlossen wird. Wer hat sich zum Beispiel nicht schon einmal darüber geärgert, dass Schriften auf einer Webseite unleserlich sind oder der Kontrast nicht stimmt? Während das für die einen ärgerlich ist, macht es für andere den Unterschied aus, zwischen: „Ich kann dieses Angebot nutzen“ und „das funktioniert nicht für mich“. Um Menschen mit Behinderung die Teilhabe in der digitalen Welt zu erleichtern, hat der Bund daher die EU-Norm mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, welches am 28. Juni in Kraft tritt.

Menschliche Beratungskompetenz ist wichtiger als automatisierte Audits

Aber was bedeutet das für Unternehmen, die digitale Produkte anbieten, eine Webseite, App oder eine Softwareanwendung betreiben? Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass das Gesetz nicht jedes Business betrifft, denn der B2B-Bereich ist davon erst einmal ausgenommen. Experten, wie der Inhaber der Agentur weitkamp marketing, Volker Weitkamp, empfehlen dennoch Websites hinsichtlich der Barrierefreiheit vorab ab Herz und Nieren zu überprüfen: „Auch wenn es keine Pflicht für manche Unternehmen ist, gerade im Bereich Personalwesen und auch für das Ranking bei google & co wird es immer wichtiger werden, dass digitale Angebote allen zugänglich gemacht werden“.

In Internet tummeln sich etliche Tools, wie Wave oder Lighthouse, mit denen sich testen lässt, ob die eigene Webseite Barrieren nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aufweist. Das kann eine Ausgangbasis sein, aber nichts ersetzt ein Audit, das von geschulten und erfahrenen Fachleuten durchgeführt wird. „Oft sagt ein anonymes Ergebnis auf einer Online-Plattform noch nicht so viel aus, und es kommt immer wieder vor, dass Kunden nichts mit den Ergebnissen anfangen können. Da benötigt es Beratungskompetenz, wie die unserer Agentur, die sich auf den Bereich B2B im industriellen Mittelstand spezialisiert hat“, so Weitkamp weiter.

Barrierefreiheit: Ein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen

Aber warum soll ich diesen Aufwand betreiben, wenn ich nicht dazu verpflichtet bin? Diese Frage mögen sich manche Unternehmen stellen, die keinen Kontakt zu Endkunden haben. Vielleicht hilft es dabei, wenn man sich erinnert, dass man selbst vor 20 Jahren die Zeitung noch ohne Sehhilfe lesen konnte oder an den Frust, als man mit gebrochener Hand Webseiten nur per Tab-Taste bedienen konnte. Hürden abzubauen, hilft also allen, auch Menschen, die nur temporär oder altersbedingt behindert werden.

Inklusiv zu Denken und zu Handeln erschließt nicht nur einen größeren Absatzmarkt, sondern gehört auch zu einer wertschätzenden Unternehmenskultur und führt zu einer positiven Markenwahrnehmung. Weitkamp fasst zusammen: „Für viele wird es Pflicht, für andere zur Kür: nicht erst seit 2025 befassen wir uns damit, wie wir mit unseren Agentur-Dienstleistungen Menschen ein- und nicht ausschließen. Das ist kein Wohlfahrts-Thema mehr, sondern gehört für mich unbedingt dazu, wenn man digital unterwegs ist. Vor Jahren hat sich zum Beispiel auch noch niemand mit dem Datenschutz oder mit der responsiven Darstellung von Webseiten auseinandergesetzt, was jetzt Standard ist, genauso wie die Barrierefreiheit aus meiner Sicht. Unternehmen sollten jetzt handeln!“

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B2B. Marken. Kommunikation: weitkamp marketing hat sich auf die Beratung von Industrieunternehmen in den Bereichen Kommunikation und Markenbildung spezialisiert. Der Anspruch ist, die gesamte Kommunikationskette innerhalb eines Industrieunternehmens abzudecken und mit überraschenden Ideen und Konzepten zu begeistern. Die Agentur agiert stets zielgerichtet, kommuniziert direkt und handelt flexibel. Das Ziel bei jedem Projekt: 100 Prozent Kundenzufriedenheit.

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