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Wie Sie bei Ihrer Haussanierung sparen können, erfahren Sie von uns.
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Haussanierung: Fördermöglichkeiten kombinieren und sparen

Wer sein Haus energetisch auf den neuesten Stand bringt, spart Heizkosten und leistet gleichzeitig auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Investition muss er nicht allein stemmen: Vater Staat greift Sanierungswilligen mit zinsverbilligten Krediten und Zuschüssen kräftig unter die Arme. Auch die Kombination verschiedener Programme ist möglich. Wie sie das Optimum aus den Fördermitteln herausholen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Von der Gebäudedämmung über den Austausch alter Fenster und Türen bis hin zur Heizungserneuerung: Eine energetische Sanierung ist aufwendig und kostspielig. Um Hausbesitzern die Finanzierung zu erleichtern, stellt der Bund im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hohe Fördermittel zur Verfügung. Unterstützt werden Sanierungswillige mit zinsvergünstigten Krediten und Zuschüssen. Wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfällt, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Bei einer Komplettsanierung übernimmt der Staat – unter Einbeziehung aller Boni – bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, beim Heizungstausch sind es sogar bis zu 70 Prozent.

KfW-Förderung für Komplettsanierungen

Hausbesitzer, die umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (EH) anstreben, können bei der KfW einen zinsvergünstigten Förderkredit (Programm 261) beantragen und von attraktiven Tilgungszuschüssen profitieren. Letztere verringern die Summe, die zurückgezahlt werden muss. Zusammengerechnet ergeben beide Förderbestandteile sogar einen negativen Kreditzins – Sanierer sparen also bares Geld.

Es gibt die Effizienzhausstufen 85, 70, 55, 40 und Denkmal. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist das Gebäude – und desto höher ist der Tilgungszuschuss.

Basisförderung:

  • Effizienzhaus Denkmal: 5 Prozent
  • Effizienzhaus 85: 5 Prozent
  • Effizienzhaus 70: 10 Prozent
  • Effizienzhaus 55: 15 Prozent
  • Effizienzhaus 40: 20 Prozent

Hinzu kommen verschiedene Boni, die den Tilgungszuschuss zusätzlich erhöhen können:

  • Erneuerbare-Energien-Klasse (EE): Decken erneuerbare Energien mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs, dann erhalten Hausbesitzer einen zusätzlichen Zuschuss von 5 Prozent.
  • Nachhaltigkeits-Klasse (NH): Ein Bonus von 5 Prozent ist vorgesehen, wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Bauen“ ausgestellt wird.
  • Worst-Performance-Building (WPB): Handelt es sich um ein Haus mit besonders schlechtem Energiestandard, gibt es 10 Prozent extra.
  • serielles Sanieren (SerSan): Wer bei der Sanierung vorgefertigte Module verwendet, erhält einen Bonus von 15 Prozent. Werden SerSan und WPB miteinander gekoppelt, ist die Förderung auf 20 Prozent gedeckelt.

Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro. Erreicht das Gebäude zusätzlich eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder eine Nachhaltigkeits-Klasse (NH), steigt der Betrag auf 150.000 Euro. Alle Boni eingerechnet, kann der Tilgungszuschuss bis zu 67.500 Euro betragen (45 Prozent).

Hinweis: Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung der Fassade oder den Fenstertausch werden durch das BAFA gefördert.

Förderung nur mit Energieeffizienz-Experten

Eine Komplettsanierung muss sorgfältig geplant werden. Die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten ist deshalb Voraussetzung für den Wohngebäude-Kredit (261). Für die Energieberatung und Baubegleitung gibt es ebenfalls Zuschüsse von der KfW: 50 Prozent der förderfähigen Kosten werden zurückerstattet, maximal 5.000 Euro.

Heizungsförderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung

Seit Januar 2024 übernimmt die KfW auch die Zuschussförderung für den Austausch der alten Heizung. Bisher lief das Programm über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Zuge der Neuorganisation wurden die Fördersätze erhöht: Der Einbau einer klimafreundlichen Heizung wird nun mit bis zu 70 Prozent der Kosten bezuschusst. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro begrenzt – der höchste Förderbetrag liegt bei 21.000 Euro bzw. 23.500 Euro für Biomasseheizungen.

Die Heizungsförderung im Überblick:

  • maximal förderfähige Kosten: 30.000 Euro
  • Grundförderung: 30 Prozent Zuschuss
  • Einkommens-Bonus: zusätzlicher Zuschuss von 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro pro Jahr
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: zusätzlich 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch einer funktionsfähigen Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung, die älter als 20 Jahre ist (ab 2029 verringert sich der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent)
  • Effizienz-Bonus: 5 Prozent für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden
  • Emissionsminderungszuschlag: Zuschlag von 2.500 Euro für Biomasseheizungen, die innerhalb eines staub-Emissionsgrenzwerts von 2,5 mg/m³ liegen

Clever kombiniert: Wohngebäude-Kredit und Heizungsförderung

Wer die finanzielle Unterstützung maximieren möchte, der kann den Wohngebäude-Kredit (261) und die neue Heizungsförderung miteinander kombinieren. Dabei dürfen jedoch keine Kosten doppelt angesetzt werden. Bedeutet konkret: Sanierer müssen die Heizung aus den Gesamtkosten herausrechnen. Zudem lässt sich in diesem Fall der Bonus für ein Effizienzhaus Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) nicht nutzen.

Die Kombination der beiden KfW-Programme ist übrigens auch dann möglich, wenn die Zusage für den Wohngebäude-Kredit (261) bereits 2023 oder noch eher erteilt wurde. Nur der Lieferungs- oder Leistungsvertrag für die neue Heizung darf nicht vor dem 31.12.2023 abgeschlossen worden sein.

Tipp: Häufig lassen sich auch Förderprogramme von Ländern und Kommunen mit dem Wohngebäude-Kredit koppeln. Nachfragen lohnt sich! Seit 2024 ist zudem eine Kombination mit der BAFA-Förderung für Einzelmaßahmen möglich. Die Vorhaben müssen nicht mehr baulich und zeitlich getrennt sein.

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