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Grunderwerbsteuer - Baunebenkosten die den Hauskauf in die Höhe treiben.
Grunderwerbsteuer - Baunebenkosten die den Hauskauf in die Höhe treiben.

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Grunderwerbsteuer – Entlastung für Selbstnutzer in Sicht

Deutschland hat im europäischen Vergleich eine sehr niedrige Wohneigentumsquote. Das soll sich unter der neuen Bundesregierung ändern: Geplant ist unter anderem eine Reform der Grunderwerbsteuer.

Wer sich den Traum vom Haus erfüllen möchte, hat es derzeit nicht leicht: Die anhaltend hohe Nachfrage, der Handwerkermangel und Engpässe in den Lieferketten lassen die Preise für Immobilien vielerorts explodieren. Vor allem junge Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen können den Immobilienerwerb finanziell kaum noch stemmen. Für viele von ihnen scheitert der Wunsch nach den eigenen vier Wänden bereits an den Baunebenkosten, die immerhin zwischen 15 und 20 Prozent des Kaufpreises ausmachen können. Sie werden üblicherweise nicht von den Banken finanziert, sondern müssen mit dem Eigenkapital beglichen werden.

Grunderwerbsteuer als Hürde für den Hauskauf

Den größten Posten unter den Baunebenkosten bildet die Grunderwerbsteuer. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Kaufpreis ab. Der genaue Prozentsatz wird dabei von den einzelnen Bundesländern festgelegt und variiert zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent. Laut Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) müssen Paare im Durchschnitt vier Jahre und drei Monate sparen, um die Grunderwerbsteuer beim Kauf eines Einfamilienhauses aufbringen zu können. Die höchste Anspardauer verzeichnet mit 10,63 Jahren Berlin, wo sehr hohe Immobilienpreise auf niedrige mittlere Einkommen treffen.

Mehr Spielraum für die Bundesländer

Um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu erleichtern, plant die neue Bundesregierung eine Steuerreform. So sollen die Bundesländer zukünftig mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer erhalten. Als eine Möglichkeit werden im Koalitionsvertrag Freibeträge für den Erwerb eines selbstgenutzten Hauses genannt. Das würde vor allem jüngere Haushalte, die noch keine ausreichenden Rücklagen bilden konnten, entlasten. Die gesetzliche Grundlage dafür wird frühestens im Laufe des Jahres geschaffen.

Um die Belastung durch die Grunderwerbsteuer zu kompensieren, hat Nordrhein-Westfalen bereits im Dezember ein Förderprogramm von 400 Millionen Euro mit dem Haushaltsplan verabschiedet. Es soll für Grundstückskaufverträge, die ab dem 1. Januar 2022 beurkundet wurden, gelten. Die Details des Förderprogramms müssen noch ausgearbeitet werden.

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Virginia Wilsky

Virginia Wilsky

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