Pressemitteilung -

Vom Süßstoff zum Süßungsmittel, süß und nicht salzig – was bedeutet die neue Lebensmittelinformationsverordnung für Süßstoffe?

Ab dem 13. Dezember 2014 gilt eine neue EU-Verordnung für Lebensmittel: die Lebensmittelinformationsverordnung, kurz LMIV genannt.

Was es mit der neuen Verordnung auf sich hat und welche Änderungen es bei der Kennzeichnung von Süßstoffen gibt, erklärt Heidrun Mund (Vorsitzende des Süßstoff Verbandes e.V.).

Vom Süßstoff zum Süßungsmittel

Heidrun Mund: Bisher wurden Süßstoffe unter dem Klassennamen „Süßstoff“ und dem jeweiligen Namen des Süßstoffes oder der E-Nummer, also beispielsweise „Süßstoff Saccharin“ oder „Süßstoff E 954“ im Zutatenverzeichnis genannt. Zukünftig steht im Zutatenverzeichnis nur noch der Klassenname „Süßungsmittel“, sowohl für Süßstoffe als auch für Zuckeraustauschstoffe, danach der Name oder die E-Nummer. Für den Verbraucher wird es dadurch schwieriger, Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe voneinander zu unterscheiden.

Was ändert sich noch beim Zutatenverzeichnis?

Heidrun Mund: Wie bisher müssen die einzelnen Zutaten eines Produktes immer der Menge entsprechend in absteigender Reihenfolge im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden. Neu ist, dass Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, hervorgehoben werden müssen. Das bedeutet z.B., dass bei einigen Süßstofftabletten im Zutatenverzeichnis Laktose fett gedruckt werden muss.

Gibt es auch Änderungen bei den Nährwertangaben?

Heidrun Mund: Mit der neuen Verordnung wird die Nährwertkennzeichnung auf Produktverpackungen europaweit für alle Lebensmittelhersteller nicht nur vereinheitlicht, sondern auch verpflichtend.

Tafelsüßen, d.h. Süßstofftabletten, oder Flüssigsüßen sind allerdings auch weiterhin von der Nährwertkennzeichnungspflicht ausgenommen. Werden aber auf den Produkten nährwertbezogene Angaben, wie z.B. „Süßen ohne Kalorien“, gemacht, muss eine Nährwerttabelle vorhanden sein. Dabei müssen auf jedem Produkt mindestens folgende Nährwerte für 100g/100ml gekennzeichnet werden: Energie in kcal/kJ, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Zu beachten ist allerdings, dass Süßstofftabletten mit einem Gewicht zwischen 0,06 und 0,07 Gramm sehr leicht sind und somit die auf 100 Gramm bezogene Nährwertangabe für die Praxis keine Relevanz hat.

Beispiel: 100 Gramm Süßstofftabletten enthalten ungefähr 30 kcal, eine Süßstofftablette hingegen nur die verschwindend geringe Menge von 0,02 kcal.

Süß und nicht salzig

Heidrun Mund: Neu bei der Nährwerttabelle ist, dass nun Salz statt Natrium angegeben werden muss. Dabei muss Salz laut der neuen Verordnung aus dem Natriumgehalt berechnet werden, d.h. der Natriumgehalt muss mit 2,5 multipliziert und als Salzgehalt angegeben werden – auch wenn kein Salz im Produkt enthalten ist. Der deklarierte Salzgehalt ist also nur eine Rechengröße. So wird man auch zukünftig mit Süßstofftabletten nur süßen und nicht salzen können.

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