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Kategorien: kurzzeitkennzeichen

Voraussetzungen für Kurzzeitkennzeichen verschärft: Ausgabe nur noch fahrzeugbezogen

Zum 1. April 2015 hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen grundlegend reformiert. Spontankäufe von Fahrzeugen samt Überführungsfahrten mit einem vorsorglich mitgebrachten Kurzzeitkennzeichen sind nicht mehr möglich. Darauf weist die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg, hin.

Partner von Handwerk und Mittelstand

Handwerker und Gewerbetreibende setzten zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Wurzeln der heutigen SIGNAL IDUNA Gruppe.

Mit passenden Produkten und digitalen Services etabliert sich SIGNAL IDUNA als Lösungsanbieter für ihre Kunden. Sie sichert die Risiken der privaten Haushalte ab und übernimmt die Risikodeckung für die Betriebe der mittelständischen Wirtschaft. Unter dem Dach von SIGNAL IDUNA finden sich auch Spezialversicherer für den öffentlichen Dienst sowie ein komplettes Angebot an modernen Vorsorge- und Finanzprodukten.

Die Gruppe erzielt Beitragseinnahmen von über sechs Milliarden Euro. Sie betreut rund zwölf Millionen versicherte Personen und Verträge.

SIGNAL IDUNA

Joseph-Scherer-Straße 3
44139 Dortmund
Deutschland