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… und dann kann’s teuer werden
Dienst-/Amtshaftpflicht auch für Lehrer wichtig
(März 2025) Aus Schaden wird man bekanntlich klug, doch andererseits muss man für die Folgen eigener Fahrlässigkeit geradestehen. Das gilt für privaten und beruflichen Bereich, und zwar auch für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst wie etwa Lehrerinnen.
Lehrerinnen und Lehrer legen mit ihrer Arbeit einen der wichtigsten Grundsteine für Wirtschaft und Gesellschaft. Sie vermitteln Bildung und oft viel mehr als das an die nachfolgende Generation. So ambitioniert aber das Berufsbild ist, so herausfordernd ist auch der Beruf.
Ihr Berufsalltag stellt Lehrerinnen und Lehrer daher nicht selten vor Situationen mit einem hohen Schadenrisiko. Ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit oder fehlenden Konzentration, und schon ist es passiert. Dabei sind Sachschäden wie der durch einen Bedienfehler ruinierte Schulcomputer zwar ärgerlich, aber doch eher harmlos. Weitaus gravierender ist es, wenn etwa die Aufsichtspflicht gegenüber Schülern verletzt wird und daraus Sachschäden entstehen oder jemand verletzt wird. Man denke da nur an den Sport- oder den Chemieunterricht oder auch an Klassenfahrten. Finanziell kann dies den Verursacher teuer zu stehen kommen, da er unter Umständen mit seinem Privatvermögen für die Folgen seiner Fahrlässigkeit einstehen muss.
Per Gesetz haften nämlich auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst für im Rahmen ihrer Tätigkeit angerichtete Schäden. Beamte haften bei grober, Angestellte schon bei einfacher Fahrlässigkeit. Das ist zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, den Beamtengesetzen der Länder sowie im Bundesangestelltentarif geregelt und gilt somit auf Bundes- und Landesebene. Zwar richten sich eventuelle Regressforderungen meistens gegen den Dienstherrn und nicht gegen den Beschäftigten. Allerdings ist Dienstherr oder Arbeitgeber unter Umständen berechtigt, von seinem Beschäftigten Schadenersatz zu fordern. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Schaden fahrlässig oder mutwillig angerichtet wurde.
Dringend zu empfehlen ist es daher, sich entsprechend abzusichern. Die Dienst-/Amtshaftpflichtversicherung von SIGNAL IDUNA ist als Zusatzbaustein der privaten Haftpflichtversicherung zu haben. Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit sind bis zu einer Höhe von 250.000 Euro abgedeckt. Kommen Personen zu Schaden, dann leistet beispielsweise die Diensthaftpflichtversicherung in der Tarif-Variante Premium bis zu insgesamt 75 Millionen Euro. Und sollte ein Schadenfall vor Gericht landen, so wehrt die Versicherung unberechtigte Ansprüche ab.
Die PVAG Polizeiversicherungs-AG und die Versicherung für den Öffentlichen Dienst (VÖDAG) sind zwei Spezialversicherer für die Belange dieser Zielgruppe unter dem Dach von SIGNAL IDUNA. Sie sind die richtigen Ansprechpartner für den Absicherungsbedarf des öffentlichen Dienstes.