Blog-Eintrag -
Pflege: PKV-Konzept für Solidarität und Nachhaltigkeit
„Neuer Generationenvertrag“ in der Pflege
(Mai 2022) Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat einen „Neuen Generationenvertrag“ zur Finanzierung der Pflege vorgelegt, der Generationengerechtigkeit mit Nachhaltigkeit verbindet.
Der demographische Wandel unserer Gesellschaft erfordert solch einen „Neuen Generationenvertrag“: In den kommenden Jahren wird die Zahl der alten Menschen und damit der Pflegebedürftigen stark zunehmen. Gleichzeitig werden immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter sein. Der alte Generationenvertrag, wonach die Versorgung der Älteren maßgeblich aus den Beiträgen der Erwerbstätigen finanziert wird, verliert so seine Grundlage.
Konkret sieht das neue Konzept vor,
den Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren und damit die Verschuldung zu Lasten der jüngeren Generation zu beenden sowie zusätzliche Belastungen des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu verhindern;
jüngeren Bevölkerungsgruppen mehr private Vorsorge zu ermöglichen und sie durch gezielte Förderung zu unterstützen. Ein heute 35-jähriger Durchschnittsverdiener würde in den nächsten 30 Jahren beim Pflichtbeitrag so stark entlastet, dass er sich sogar einen Vollversicherungs-Schutz per Zusatzversicherung aufbauen kann;
dass die Älteren, denen ein Aufbau zusätzlicher privater Vorsorge nicht mehr möglich ist, erstmals in der Geschichte der Pflegeversicherung eine regelmäßige Anpassung an die steigenden Kosten der Pflege erhalten. Gestaffelt nach Geburtsjahrgängen wird diese Dynamisierung dann schrittweise verringert. Für die „Babyboomer“ ab Jahrgang 1960 bliebe es beim heutigen Niveau – sie werden somit die erste Generation sein, die für zukünftige Anstiege der Pflegekosten eigenverantwortlich vorsorgen muss.