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Medikamente im Urlaub: Bestimmungen im Reiseland beachten

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Medikamente im Urlaub: Bestimmungen im Reiseland beachten

Zwar ist es wichtig, auch im Urlaub eine sinnvoll bestückte Notfallapotheke parat zu haben. Bei Reisen ins Ausland sollte man allerdings nicht unbedacht Medikamente einpacken. Das kann in vielen Ländern zu ernsthaften Problemen führen. Darauf weist die SIGNAL IDUNA Gruppe hin.

Die Mitnahme rezeptfreier Medikamente ist im Allgemeinen unproblematisch: Grundsätzlich darf der Reisende solche Präparate für den eigenen Bedarf mitführen, sofern die Reise nicht länger dauert als drei Monate. Doch selbst hier muss man achtgeben, da in einigen Ländern, vor allem außerhalb Europas, bestimmte Inhaltsstoffe als Drogen gelten. Beispielhaft seien hier nur Codein haltige Hustensäfte genannt. Bekannt für sehr rigide Beschränkungen sind etwa Singapur und die Vereinigten Arabischen Emirate. Diese Vorschriften gelten natürlich auch, wenn man in den betreffenden Ländern lediglich einen Zwischenstopp für den Weiterflug einlegt. Bei Verstößen gegen die strenge Drogengesetzgebung kennen die genannten Staaten kein Pardon.

Wer auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen ist, sollte zur Sicherheit ein Attest des Arztes mitführen – möglichst auch auf Englisch. Dies genügt grundsätzlich für die Mitgliedsländer des Schengen-Abkommens. Bei Betäubungsmitteln, also auch starken Schmerzmitteln, ist eine durch die Landesgesundheitsbehörde beglaubigte ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Außerhalb der Schengen-Staaten wird’s komplizierter. Hier benötigt der Reisende eine spezielle, beglaubigte und mehrsprachige Bescheinigung über die genaue Zusammensetzung der Präparate, die Dosierung und die Reisedauer, höchstens 30 Tage. Einige Länder verlangen außerdem eine Importgenehmigung. Eine spezielle Bescheinigung ist übrigens auch für Diabetiker ratsam, da der Diabetikerausweis nicht überall anerkannt wird.

Grundsätzlich gilt für alle, die rezeptpflichtige Medikamente ins Ausland mitnehmen müssen: auf jeden Fall rechtzeitig bei der jeweiligen Ländervertretung erkundigen. Die Adressen findet man beispielsweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de); weitere Informationen auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/_node.html).

Darf das benötigte Medikament nicht ins Reiseland eingeführt werden, empfiehlt die SIGNAL IDUNA, sich ärztlichen Rat einzuholen, um beispielsweise die Versorgung vor Ort zu klären. Manchmal gibt es aber auch unproblematischere Alternativen für die Zeitdauer der Reise. Unter Umständen ist es zudem möglich, mit Hilfe eines ärztlichen Attests bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes – Konsulat oder Botschaft – eine Sondergenehmigung zu erwirken.

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Claus Rehse

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