Blog-Eintrag -
Elektronische Patientenakte: ePA für alle – auch für Privatversicherte?
(März 2025) Die elektronische Patientenakte (ePA) ist in aller Munde. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) führt die „ePA für alle“ ein – doch was bedeutet das für Privatversicherte?
Im Digitalisierungsgesetz ist das Widerspruchsverfahren (Opt-out-Verfahren) verankert: Für alle GKV-Versicherten wird eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt, sofern sie nicht widersprechen. Das gilt jedoch nicht für Privatversicherte. Für sie gibt keine Verpflichtung, eine ePA anzulegen oder zu nutzen.
SIGNAL IDUNA bietet ihren Voll- und Beihilfe-Versicherten bereits seit Juni 2024 eine eigene ePA-App an. Diese wurde im Januar 2025 auf die neueste Version umgestellt. Die Vorteile: biometrische Anmeldung per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung (sofern vom Smartphone unterstützt), optimierte Benutzerfreundlichkeit und vereinfachte Einrichtung. Höchste Sicherheitsstandards und die volle Datenkontrolle durch die Versicherten gewährleisten optimalen Datenschutz.
Über die ePA-App können Versicherte ihre medizinischen Daten zentral und übersichtlich speichern und jederzeit darauf zugreifen. Dazu zählen beispielsweise Arztbriefe, Röntgenbilder, Medikationspläne oder Diagnosen. Ärzte, Therapeuten und andere Gesundheitsdienstleister können schnell und sicher relevante Gesundheitsinformationen einsehen, wenn der Versicherte eingewilligt hat. Damit wird insgesamt die Qualität der medizinischen Betreuung verbessert, indem beispielsweise Doppeluntersuchungen vermieden werden.
Die Einführung des E-Rezeptes plant SIGNAL IDUNA noch 2025.
Weitere Informationen unter: Elektronische Patientenakte (ePA) SIGNAL IDUNA