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Einfach, fortgeschritten oder qualifiziert- 3 Arten der elektronischen Signatur
Würden Sie einen Arbeitsvertrag per Handschlag vereinbaren? Was früher noch ein gern genutztes Mittel zur Besiegelung von Verträgen war, ist heute unvorstellbar.
Mittlerweile unterschreiben Sie alle Verträge händisch – manchmal sehr wichtige, manchmal weniger wichtige. Oftmals unterliegen diese Verträge Formvorschriften oder gesetzlichen Rahmenbedingungen. Im digitalen Zeitalter ist es möglich, handschriftliche Unterzeichnungen durch elektronische abzulösen: Diese Form der Unterschrift nennt man „elektronische Signatur“. Doch auch hier gibt es verschiedene Arten von Signaturen.
Der Wert oder die Güte der Signatur richtet sich nach dem Status der Herausgeber der zugrundeliegenden Zertifikate. So können zum Beispiel fortgeschrittene Zertifikate an unterschiedlichen Stellen von den Anwendern selbst erzeugt werden. Allerdings muss man sich für die höchste Sicherheitsform an sogenannte Vertrauensdiensteanbieter oder TSP wenden, welche gemäß eIDAS Verordnung die Zertifikatserzeugung in einem sicherheitstechnisch überprüften Prozess erzeugen und zusätzlich auf einer sicheren Hardware (HSM) speichern.

Einfache elektronische Signatur (EES)
Eine einfache Signatur ist simpel und schnell anwendbar. Sie kann zum Beispiel aus einem textlichen Namenszug in einer E-Mail oder einer eingescannten Unterschrift bestehen. Die einfache elektronische Signatur ist die schwächste Form der Signatur, da sie ohne Identitätsprüfung vollzogen werden kann. Dies bedeutet, dass sie nicht eindeutig einer Person bzw. einem der Unterzeichner zuzuordnen ist und keinen Manipulationsschutz bietet. Daher sollte diese Art der Signatur nur bei einem geringen rechtlichen Risiko verwendet werden, zum Beispiel bei den unten aufgeführten Dokumenten.
Einfache elektronische Signatur für:
- Allgemeine Geschäftsbeziehungen
- Dokumentationen
- Interne Protokolle
- PDF mit eingescannter Unterschrift
- formfreie Vereinbarungen
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
Die fortgeschrittene elektronische Signatur ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners und ist diesem eindeutig zugeordnet. Sie muss mit einem einmaligen, geheimen Signaturschlüssel erstellt sein, zu dem nur der Inhaber Zugriff hat. Die fortgeschrittene Signatur bietet daher ein höheres Maß an Beweiskraft und Sicherheit als die einfache Signatur und zudem einen sehr guten Manipulationsschutz, zum Beispiel bei den unten aufgeführten Dokumenten. Fortgeschrittene elektronische Signatur für:
- Datenschutzerklärungen
- Versicherungsanträge
- SEPA-Mandate
- Vollmachten
- Geheimhaltungsvereinbarungen
Qualifizierte elektronische Signatur (QES) - maximale Beweiskraft
Die qualifizierte elektronische Unterschrift bietet die höchste Beweiskraft unter den digitalen Signaturen und steht juristisch mit einer handschriftlichen Signatur auf einer Stufe. Dieses Sicherheitslevel erfordert verbindlich die Identitätsprüfung der unterzeichnenden Person durch den Herausgeber des Zertifikats. Eine solche Identitätsprüfung kann zum Beispiel per Video- oder Bank-Ident erfolgen. Nach der erfolgreichen Prüfung erstellt ein zertifizierter Vertrauensdiensteanbieter ein elektronisches Zertifikat mit dem Namen der unterzeichnenden Person. Mit diesem Zertifikat in Verbindung mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit kann die unterzeichnende Person eine qualifizierte Signatur auslösen. Die qualifizierte Signatur kann damit rechtskräftig eine handschriftliche Unterschrift ersetzen und für Dokumente eingesetzt werden, bei denen eine Schriftformerfordernis zwingend erforderlich ist, zum Beispiel bei den unten aufgeführten Dokumenten. Qualifizierte elektronische Signatur für:
- Klausel zur Befristung von Arbeitsverträgen (befristete Arbeitsverträge)
- Unbefristete Arbeitsverträge
- Bürgschaften
- Lebensversicherungen
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Eine Schritt für Schritt-Anleitung zu dieser und allen anderen Funktionen erhalten Sie wie immer in unserem Hilfe Center.