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Prof. Dr. Stephan Scherer, Dr. Nicolai B. Kemle und Dr. Rainer Stüwe (v.l.n.r.) bei der Diskussion im Mannheimer Kunstverein
Prof. Dr. Stephan Scherer, Dr. Nicolai B. Kemle und Dr. Rainer Stüwe (v.l.n.r.) bei der Diskussion im Mannheimer Kunstverein

Pressemitteilung -

Kunst lässt sich nicht teilen, aber Vermögen

Über den künstlerischen Wert von Bildern, Skulpturen und Installationen lässt sich bekanntlich streiten. Der materielle hingegen unterliegt nur bedingt der eigenen Interpretation. Welche Rolle dabei Heirat, Scheidung und Erbe spielen, war Thema der Diskussion „Kunst ist Vermögen“ im Mannheimer Kunstverein. Zahlreiche Gäste waren der Einladung des Instituts für Kunst und Recht, IFKUR e.V., und ARTIMA, der Kunstversicherung der Mannheimer, zur zweiten Auflage der Diskussionsreihe „KUNST HAT RECHT“ gefolgt.

„Wann streiten wir? Unter anderem wenn wir erben“, führte Dr. Nicolai B. Kemle, Vorstand des Instituts für Kunst und Recht, in die Diskussion ein und ergänzte, „aber Kunst hat zwei Seiten: einen relativ geringen materiellen Wert und einen hohen ideellen.“ An der Seite des Kunstrechtexperten nahmen Dr. Rainer Stüwe, vereidigter Kunstsachverständiger, und Prof. Dr. Stephan Scherer, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht, an der Diskussion teil, die erst im Laufe des Abends die Komplexität des Themas offenlegen sollte.

Dass auch ein relativ eng gefasster Rahmen gewissen Raum für Auslegung lässt, wurde in den Worten von Dr. Rainer Stüwe deutlich. „Der Marktpreis für ein Kunstwerk ist relativ einfach zu ermitteln. Vorrangig sind Künstler, Zustand, aber auch Provenienz. Und dennoch ist der Preis von vielen weiteren Faktoren abhängig“, merkte der Sachverständige an. Die Perspektive von Prof. Dr. Stephan Scherer war hingegen mehr auf die persönlichen Auswirkungen gerichtet. „Hier kommen zwei sehr emotionale Bereiche zusammen: Kunst an sich und private Lebensentscheidungen“, stellte der Erb- und Steuerrechtexperte fest. „Wenn aber keine Einigung zwischen den jeweiligen Parteien zustande kommt, lässt sich nur der finanzielle Wert, der Erlös der Veräußerung – und nicht die Kunst selbst – teilen.“

Im Anschluss an die Diskussion hatten die Besucher des Kunstvereins die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die die Experten beantworteten. Ob sich dadurch alle rechtlichen Aspekte eindeutig klären ließen, bleibt fraglich. Doch dass Kunst nicht ausschließlich aus einer künstlerischen Perspektive bewertet werden kann, sondern auch deren materielle Einordnung zuweilen zwingend notwendig ist, wird den kunstbegeisterten Zuhörern noch lange in Erinnerung bleiben.

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Für ihre speziellen Zielgruppen hat sie hochqualitative Markenprodukte entwickelt, u.a. BELMOT für Oldtimerbesitzer und I’M SOUND für Sound-Equipment. Mit ihrer Marke SINFONIMA ist die Mannheimer einer der führenden Musikinstrumentenversicherer und für das umfassende Versicherungskonzept VALORIMA haben sich etwa die Hälfte der Juweliere in Deutschland entschieden.

Die Mannheimer Versicherung AG erzielte im Geschäftsjahr 2023 Beitragseinnahmen von 462,1 Mio. Euro und betreute rund 814.000 Versicherungsverträge. Sie beschäftigte 2023 im Durchschnitt 682 Mitarbeiter (Stand 31.12.2023). Seit 2012 ist die Mannheimer Versicherung Teil des Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit.

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