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Seefracht: Neue Begasungsvorschriften in Australien und Neuseeland

Ab 01. September 2019 müssen Seefrachtsendungen nach Australien und Neuseeland wieder gegen die Braune Baumwanze (BMSB) behandelt werden.

Neu ist, dass ab September nicht nur die Ursprungsländer selbst begasungspflichtig sind, sondern auch Länder durch die die Waren transportiert werden, wodurch sich der Kreis der Risikoländer deutlich erweitert. Dies gilt auch für die Verschiffung, wenn z.B. ein Vessel im Transit in einem Hafen eines Risikolandes umgeladen wird (Transshipment). Die sogenannte BMSB Saison beginnt mit dem Verschiffungsdatum 01. September 2019 und endetzum Ende Mai 2020.

Neuseeland

Für Neuseeland ist im LCL Seefracht Export Bereich eine Begasung in Deutschland vor Verladung grundsätzlich verpflichtend. Wenn eine Ware im FCL Bereich zu folgenden Warengruppen gehört, muss nicht begast werden: Lebensmittel für den menschlichen Verzehr, Frischprodukte, lebende Tiere, registrierte pharmazeutische Produkte, Saatgut für die Aussaat, Textilien, Wollballen/Garn, ACVM-Waren, Bekleidung aus Leder, Kühl-/Gefriergut, Ledermöbel, Tiernahrung, Tankcontainer, Schaumballen.

Australien

FCL-Sendungen und Kundensammler dürfen in Australien behandelt werden. Luftfrachten sind von BMSB nicht betroffen. Die Australischen Behörden differenzieren zwischen „Target High Risk goods“ und „Target Risk Goods“ (Hochrisiko- und Risiko-Gütern), die zwingend behandelt werden müssen.

Zum Hintergrund

Die Braune Baumwanze gilt als landwirtschaftlicher Schädling und hat seinen Ursprung in Ostasien. Mittlerweile hat der Käfer allerdings als Neozoon Europa erreicht. Die australischen und neuseeländischen Behörden haben daher zehn Risikoländer identifiziert, darunter auch Deutschland. Waren, die in diesen Ländern produziert oder über diese verschifft werden, müssen entsprechend behandelt werden. Diese Bestimmung gilt nur für Seefrachtsendungen. Projektladungen sowie LCL-Sendungen müssen zwingend im Ursprungsland behandelt werden.

Zugelassene Behandlungen sind Hitzebehandlung, Methylbromid (in der EU verboten) und Sulfurylfluorid-Begasung. Dabei muss nicht nur die Verpackung, sondern die komplette Sendung behandelt werden.

Jede nicht behandelte Risikoware wird nach aktuellem Stand sofort von den australischen und neuseeländischen Behörden zu Lasten des Versendersretourniert.

Die Behandlung Ihrer Sendung kann durch einen zertifizierten Dienstleister von den Versendern durchgeführt werden, benötigt wird ein entsprechendes Zertifikat. DSV ist mit diversen Schädlingsbekämpfern in den Häfen im Kontakt, um schnellstens eine Lösung parat zu haben.

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