Pressemitteilung -
Wegschieben geht nicht - Ärzte können nicht heute mit Abrechnungstabellen aus dem letzten Jahrtausend wirtschaften
Stellen Sie sich vor, Sie müssten heute vom Einkommen für ihre Leistungen aus dem Jahr 1990 leben und damit womöglich auch noch einen Betrieb am Laufen halten. Unmöglich, sagen Sie? Die niedergelassenen Ärzte vollbringen dieses Kunststück seit drei Jahrzehnten Tag für Tag.
"Als Freiberufler arbeiten wir mit einer Mischkalkulation", erklärt Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng): "Für eine zeitgemäße Versorgung reichen die Finanzmittel der gesetzlichen Krankenversicherung bekanntlich vorne und hinten nicht. Die Defizite müssen wir mit den Einkünften aus der privaten Krankenversicherung kompensieren. D. h. wir müssen Überschüsse als Querfinanzierung investieren, um in unserem Praxisbetrieb überhaupt eine medizinische Versorgung auf dem heutigen Stand der Kenntnisse anbieten zu können. Angesichts des enormen Fortschritts ist das mit 30 Jahre alten Leistungsbeschreibungen nicht mehr zu stemmen."
Die Ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) ist eine staatliche Verordnung. Der Bundesgesundheitsminister ist verpflichtet, den Vergütungskatalog an die jeweils aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen. Tatsächlich stammt der weitaus größte Teil der aktuellen GOÄ aus dem Jahr 1982. Der Rest ist zuletzt 1995 angepasst worden. Seither müssen die Ärzte mit den damals festgelegten Leistungspositionen zurechtkommen.
"Die GOÄ spiegelt den Stand der medizinischen Kenntnisse von vor über 30 Jahren wider. Als habe es seither keinen diagnostischen und therapeutischen Fortschritt gegeben!", erläutert Dr: Tappe. "Alles, was Gott sei Dank neu hinzu gekommen ist und den Patienten zu Gute kommt, müssen wir für die Abrechnung irgendwie unter den völlig veralteten Leistungsbeschreibungen unterbringen."
Die niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte fordern den Bundesgesundheitsminister im Einklang mit anderen ärztlichen Fachverbänden auf, endlich seine unverantwortliche Hinhaltepolitik aufzugeben und das Thema nicht länger mit vertröstenden Versprechungen und fadenscheinigen Begründungen auf die lange Bank zu schieben. Ärzteschaft und private Krankenkassen haben sich längst verständigt und dem Ministerium geeignete Vorschläge vorgelegt. Dr. Tappe: "Wir brauchen endliche eine neue, transparente und rechtssichere Grundlage für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen."
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Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.