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Corona-Krise: Regelungen zu Besuchen in Pflegeheimen

Uns erreichen am Alzheimer-Telefon immer mehr Anfragen im Zusammenhang mit den Einschränkungen durch die sogenannte Corona-Krise. 
Unter anderem geht es darum, dass Angehörigen der Besuch im Pflegeheim mit Hinweis auf die mögliche Verbreitung des Virus' untersagt wird. Viele Angehörige machen sich Sorgen um ihre demenzerkrankten Familienmitglieder und sind verunsichert, ob es sich hierbei um Maßnahmen der jeweiligen Einrichtung handelt, oder ob es eine Anordnung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ist.

Tatsächlich haben die einzelnen Bundesländer hierzu unterschiedliche Regelungen erlassen. Wir weisen zu diesem Thema auf die Internetseite des BIVA Pflegeschutzbunds hin, der diese Regelungen auf einer Seite zusammengestellt hat unter www.biva.de/besuchseinschraenkungen-in-alten-und-pflegeheimen-wegen-corona/

Die Vorsichtsmaßnahmen, die in Bezug auf Covid-19 derzeit überall ergriffen werden müssen, stellen für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz eine große zusätzliche Belastung dar. Betreuung durch ehrenamtliche Besuchsdienste und Betreuungsgruppen findet ebenso wie Angehörigengruppen, Informationsveranstaltungen und Vieles mehr zurzeit nicht statt. Es wird auch empfohlen, auf den Kontakt zu Enkelkindern zu verzichten und die sozialen Kontakte insgesamt einzuschränken. 

"Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz sind oft selbst älter und gehören damit auch zur Risikogruppe", sagt Sabine Jansen, Geschäftsführerin der DAlzG, dazu. "Sie sollten gerade in dieser Zeit vermehrt auf die Solidarität und Unterstützung ihres Umfeldes zurückgreifen können. Wir möchten die Angehörigen ermutigen, sich aktiv Hilfe in ihrer Nachbarschaft zu suchen, beispielsweise wenn es um die Erledigung von Einkäufen geht. Inzwischen bieten immer mehr Menschen auch von sich aus ihre Hilfe an. Das ist ein Mut machendes Signal für uns alle."

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