Direkt zum Inhalt springen
Plötzlich Erbe – obwohl man sich kaum kennt?

Pressemitteilung -

Plötzlich Erbe – obwohl man sich kaum kennt?

Angehörige stehen vor einer überraschenden Frage, wenn ein alleinstehender Verwandter stirbt: Wer erbt eigentlich, wenn es keine Kinder gibt – und kein Testament? Greift die gesetzliche Erbfolge, geht das Erbe auch mal an Familienmitglieder, die sich jahrelang nicht gesehen haben. Oder sich nicht nahe stehen.

Ein Fall wie dieser ist in Deutschland keine Seltenheit. „Ohne ein Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet: Wer erbt, bestimmt der Verwandtschaftsgrad“, erklärt Rechtsanwältin Corinna Ruppel, Inhaberin der Kanzlei CDR Legal. Sie vertritt regelmäßig Mandanten bei Erbstreitigkeiten und kennt die Irrtümer im Erbrecht ganz genau.

Das deutsche Erbrecht sieht bei kinderlosen Verstorbenen zunächst die Eltern und deren Nachkommen – also Geschwister, Nichten und Neffen – als Erben vor. Gibt es auch dort keine lebenden Angehörigen mehr, folgen Großeltern, Onkel, Tanten und Cousins oder Cousinen. In letzter Instanz erbt schließlich der Staat.

Verbreiteter Irrtum: Der Partner erbt automatisch

Auch Ehepartner sind – entgegen vieler Annahmen – nicht automatisch Alleinerben. Ohne Kinder erbt der überlebende Ehepartner gemeinsam mit der Familie des Verstorbenen. „Das kann insbesondere dann überraschend sein, wenn man dachte, dass dem Ehepartner alles zufällt“, weiß Corinna Ruppel.

Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die Zugewinngemeinschaft, also der gesetzliche Güterstand in vielen Ehen. Sie bewirkt, dass sich der Erbteil des Ehepartners zwar um ein Viertel erhöht – zusätzlich zum regulären Erbteil. Das führt in der Praxis aber immer noch dazu, dass der Ehepartner sich mit weiteren Verwandten das Erbe teilen muss.

„Wer sicherstellen möchte, dass der Ehepartner – oder eine andere nahestehende Person – allein erbt, sollte in jedem Fall ein Testament aufsetzen“, rät die Anwältin. „Nur so lässt sich vermeiden, dass entfernte Familienangehörige am Nachlass beteiligt werden.“

Ein Testament ermöglicht auch, Freunde, Lebensgefährten oder gemeinnützige Organisationen zu bedenken – Menschen oder Anliegen, die dem Erblasser wirklich am Herzen liegen. So können auch Erblasser ohne Kinder ihren letzten Willen aktiv gestalten.

Links

Themen

Kategorien


Die Kanzlei CDR Legal ist spezialisiert auf Bank-, Kapitalmarkt- und Erbrecht. Mit jahrelanger Erfahrung und umfassendem Fachwissen unterstützt Frau Ruppel gemeinsam mit derzeit sieben Kolleginnen und Kollegen ihre Mandanten bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und anderen erbrechtlichen Angelegenheiten. Dabei legt sie besonderen Wert auf eine persönliche anwaltliche Betreuung sowie Transparenz und eine vertrauensvolle Basis zum Mandanten. Als vollständig digitalisierte Kanzlei mit vier Standorten betreut CDR Legal Mandanten in ganz Deutschland professionell. Corinna Ruppel studierte in Deutschland und den USA. Sie war zwölf Jahre bei einem führenden deutschen Geldinstitut beschäftigt, bevor sie sich 2013 als Anwältin selbstständig machte.

Kontakt

Viola Hinträger

Viola Hinträger

Pressekontakt

Anwaltskanzlei für Erbrecht, Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Als spezialisierte Kanzlei bietet CDR Legal Ihnen erstklassige Beratung, stichhaltige Einschätzungen und eine Vertretung, die Ihrem Anliegen Nachdruck verleiht. Inhaberin Corinna D. Ruppel (LL.M.) steht Ihnen mit versierten Anwälten bundesweit, digital und transparent zur Verfügung.

CDR-Legal Rechtsanwalts GmbH

Klepperstraße 19
83026 Rosenheim
Deutschland