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Phishing Attacke: Comdirect muss Geld erstatten

Pressemitteilung -

Phishing Attacke: Comdirect muss Geld erstatten

Online Betrüger stehlen knapp 10.000 EUR und die Bank will nicht zahlen

Eine Mandantin der Kanzlei CDR Legal fiel auf eine raffinierte Phishing Attacke herein. Nachdem die Betrüger ihr 9.550 EUR stahlen, forderte sie ihre Bank zum Ersatz des entstandenen Schadens auf. Doch die Comdirect verweigerte die Zahlung.

Die Mandantin, Kundin der Comdirect, nutzte wie gewohnt ihr Online-Banking. An einem Samstag wurde sie von Betrügern angerufen, die sich als Mitarbeiter der Bank ausgaben. Sie täuschten vor, dass verdächtige Transaktionen auf ihrem Konto stattfänden. Um dies zu verhindern, sollte sie eine Nachricht in ihrer pushTAN-App freigeben. In Wirklichkeit autorisierte sie eine Überweisung von 9.550 Euro auf ein Drittkonto.

Die Mandantin war sich schnell über den Betrug im Klaren und rief kurze Zeit später die Hotline der Bank an und bat darum, die Überweisung zu stoppen. Diese blieb untätig, führte die Überweisung aus und verweigerte die Rückerstattung.

Vertreten durch die Kanzlei CDR Legal verlangte die Klägerin von der Bank die Erstattung dieses Betrags und berief sich darauf, dass die Überweisung ohne ihre Zustimmungerfolgt sei und sie den Betrug rechtzeitig der Bank gemeldet habe. Die Bank argumentierte, dass die Klägerin grob fahrlässig gehandelt habe, indem sie ihre Sicherheitsdaten preisgab und die Überweisung selbst freigegeben hätte. Das Landgericht Itzehoe gab in der ersten Instanz der Bank recht. Daraufhin legte CDR Legal Berufung vor dem OLG ein.

Denn nach Einschätzung der Kanzlei CDR Legal ist diese Entscheidung nicht rechtens. In der Begründung wurde nochmals darauf hingewiesen, dass die Klägerin den Zahlungsauftrag bereits am Samstag gegenüber der Hotline der Beklagten widerrufen hat. Da es sich dabei nach den AGB der Comdirect nicht um einen Geschäftstag handelte, und auch nicht um eine Sofortüberweisung, gilt der Zahlungsauftrag gemäß § 675n Abs. 1 Satz 2 BGB erst am darauffolgenden Montag als zugegangen.

Nach § 675p Abs. 3 BGB konnte die Klägerin den Auftrag somit wirksam widerrufen, da der Zugang bzw. Ausführung des Auftrags bei der Bank zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt war. Zudem sei die Beklagte nach § 675m Abs. 1 Nummer 3 BGB verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Kunden jederzeit – auch an Wochenenden – einen solchen Widerruf vornehmen können.

Aus diesem Grund lag der Beklagten am Montag kein wirksamer Zahlungsauftrag mehr vor, sodass ihr auch kein Aufwendungsersatzanspruch gegen die Klägerin zusteht.

Dieser Argumentation schloss sich das Berufungsgericht an. Es legte der Bank nahe, den Anspruch anzuerkennen. Die Mandantin erhält nunmehr eine rückwirkende Erstattung von knapp 10.000 EUR. Opfer eines Online Betrugs, deren Bank den Schaden nicht ersetzen möchte, sollten sich demnach nicht entmutigen lassen, sondern einen erfahrenen Rechtsanwalt einschalten.

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Die Kanzlei CDR Legal ist spezialisiert auf Bank-, Kapitalmarkt- und Erbrecht. Mit jahrelanger Erfahrung und umfassendem Fachwissen unterstützt Frau Ruppel gemeinsam mit derzeit sieben Kolleginnen und Kollegen ihre Mandanten bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und anderen erbrechtlichen Angelegenheiten. Dabei legt sie besonderen Wert auf eine persönliche anwaltliche Betreuung sowie Transparenz und eine vertrauensvolle Basis zum Mandanten. Als vollständig digitalisierte Kanzlei mit vier Standorten betreut CDR Legal Mandanten in ganz Deutschland professionell. Corinna Ruppel studierte in Deutschland und den USA. Sie war zwölf Jahre bei einem führenden deutschen Geldinstitut beschäftigt, bevor sie sich 2013 als Anwältin selbstständig machte.

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Viola Hinträger

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