Pressemitteilung -
Pflichtteil trotz Enterbung: Was Erben wissen sollten
Auch wenn der Erblasser Sie als nahes Familienmitglied durch ein Testament enterbt, bleibt Ihnen der Anspruch auf den Pflichtteil an der Erbschaft. Abkömmlinge, Ehepartner und Eltern können sich auf ihr Pflichtteilsrecht berufen und ihren Anteil gegenüber den Erben einfordern. Das ist in Deutschland gesetzlich geregelt und betrifft enterbte Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert), Ehegatten und Eltern gleichermaßen.
Gründe für eine Enterbung sind vielfältig: Zerrüttete Familienverhältnisse, unternehmerische Entscheidungen oder Vorsorge für den überlebenden Ehepartner. Dennoch bleibt der Pflichtteilsanspruch bestehen, solange keine schwerwiegenden Gründe für eine Entziehung vorliegen, wie sie in § 2333 BGB geregelt sind.
Die sogenannte Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. D.h. Sie haben Anspruch auf die Hälfte dessen, was Ihnen als gesetzliches Erbe zusteht. Die Berechnung erfordert eine genaue Ermittlung des Nachlasswertes und kann durch Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers beeinflusst werden.
„Die Berechnung des Pflichtteils erfordert oft rechtliche Unterstützung, besonders wenn der Nachlass aus Unternehmensanteilen oder Immobilien besteht“, erklärt Rechtsanwältin Frau Corinna Ruppel von der Kanzlei CDR Legal. „Unsere Erfahrung im Erbrecht ermöglicht es uns, enterbte Angehörige bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche kompetent zu unterstützen.“
Die Kanzlei CDR Legal bietet enterbten Angehörigen umfangreiche Beratung und Unterstützung, um ihren gesetzlichen Anspruch durchzusetzen.
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Die Kanzlei CDR Legal ist spezialisiert auf Bank-, Kapitalmarkt- und Erbrecht. Mit jahrelanger Erfahrung und umfassendem Fachwissen unterstützt Frau Ruppel gemeinsam mit derzeit sieben Kolleginnen und Kollegen ihre Mandanten bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und anderen erbrechtlichen Angelegenheiten. Dabei legt sie besonderen Wert auf eine persönliche anwaltliche Betreuung sowie Transparenz und eine vertrauensvolle Basis zum Mandanten. Als vollständig digitalisierte Kanzlei mit vier Standorten betreut CDR Legal Mandanten in ganz Deutschland professionell. Corinna Ruppel studierte in Deutschland und den USA. Sie war zwölf Jahre bei einem führenden deutschen Geldinstitut beschäftigt, bevor sie sich 2013 als Anwältin selbstständig machte.