Pressemitteilung -
Kontoverfügungen nach dem Tod: Was ist rechtens?
Nicht selten nehmen Bevollmächtigte vor oder nach dem Tod des Erblassers größere Abhebungen oder Überweisungen von dessen Konto vor. In einigen Fällen wird das Konto des Verstorbenen sogar komplett leergeräumt. Erben der verstorbenen Person sollten die Rechtmäßigkeit des Vorgangs unbedingt überprüfen lassen.
In einem Fall der Anwaltskanzlei CDR Legal hatte der Erblasser zu Lebzeiten eine Vollmacht über sein Konto vergeben, die auch über den Tod hinausgehen sollte. Die Bevollmächtigte nutzte diese auch nach dem Tod des Erblassers.
„Rechtlich ist es so, dass ein Bankkonto auch nach dem Tod des Kontoinhabers weiter existiert und genutzt werden kann. Zum Beispiel werden nach wie vor bestehende Daueraufträge ausgeführt. Allerdings zählt das Guthaben auf den Bankkonten des Verstorbenen zum Nachlass,“ erklärt Rechtsanwältin Corinna Ruppel. „Widerrufen die Erben in diesem Zusammenhang die Vollmacht, muss die Bevollmächtigte sie herausgeben und Rechenschaft darüber abgeben, welche Geschäfte mit der Vollmacht getätigt wurden. Unter Umständen sind die Bevollmächtigten zum Schadenersatz gegenüber den Erben verpflichtet. “
Die Vollmachtnehmerin ist dieser Pflicht vorgerichtlich nicht nachgekommen. Eine Klage des Mandanten mit Unterstützung der Kanzlei CDR Legal war erfolgreich, sodass die Vollmachtnehmerin nun zur Herausgabe der Vollmacht verpflichtet ist und nach § 666, § 259 und § 260 BGB Auskunft erteilen muss.
Damit unberechtigte Verfügungen vermieden werden, sollten Erben gegenüber der Bank folgende Maßnahmen ergreifen:
- Bank über den Tod des Erblassers informieren
- Kontoführendes Institut um Sperrung der Konten bitten
- Vollmachten widerrufen
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Die Kanzlei CDR Legal ist spezialisiert auf Bank-, Kapitalmarkt- und Erbrecht. Mit jahrelanger Erfahrung und umfassendem Fachwissen unterstützt Frau Ruppel gemeinsam mit derzeit sieben Kolleginnen und Kollegen ihre Mandanten bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und anderen erbrechtlichen Angelegenheiten. Dabei legt sie besonderen Wert auf eine persönliche anwaltliche Betreuung sowie Transparenz und eine vertrauensvolle Basis zum Mandanten. Als vollständig digitalisierte Kanzlei mit vier Standorten betreut CDR Legal Mandanten in ganz Deutschland professionell. Corinna Ruppel studierte in Deutschland und den USA. Sie war zwölf Jahre bei einem führenden deutschen Geldinstitut beschäftigt, bevor sie sich 2013 als Anwältin selbstständig machte.