Pressemitteilung -
Bombenfund in Köln-Klettenberg – Welche Schäden sind bei Bombenentschärfungen versichert?
Es ist der Albtraum bei Bauarbeiten: Heute wurde in Köln-Klettenberg ein Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Es handelt sich um eine Zehn-Zehntner-Bombe mit einem Langzeitzünder – alle Gebäude im Umkreis werden somit umgehend und für die Zeit der Entschärfung evakuiert. Nun mal angenommen, die Bombe müsste kontrolliert gesprengt werden, oder – Worst Case – bei der Beseitigung geht etwas schief: Wer kommt für die Schäden auf?
Grundsätzlich sind nach den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung Schäden, die auf Kriegsereignisse zurückgehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Detonation einer Weltkriegsbombe ist nach Ansicht vieler Experten die Folge eines Kriegsereignisses – selbst wenn der Zweite Weltkrieg schon vor über 70 Jahren endete.
Die gute Nachricht: Die Versicherungsunternehmen sind nicht an die Musterbedingungen des GDV gebunden. In der Vergangenheit haben die Versicherer solche Schäden immer übernommen.
Wann gab es zuletzt Schäden nach der Detonation einer Weltkriegsbombe?
2012 musste der Kampfmittelräumdienst eine Fliegerbombe im Münchner Stadtteil Schwabing kontrolliert sprengen. Dabei brachte die Detonation Fensterscheiben zum Bersten, einige Dachstühle standen in Flammen. Die Schäden wurden dabei von den Versicherungen übernommen. Auch bei der Explosion einer Fliegerbombe in Göttingen 2010 und bei der Detonation einer Bombe auf der A3 bei Aschaffenburg haben die Versicherungen die entstandenen Schäden reguliert.
Welche Versicherung würde für Schäden am Haus aufkommen?
„Wenn Teile des Gebäudes, also Mauern, Dächer oder Türen beschädigt werden, ersetzt die Gebäudeversicherung diese Schäden. Auch Fenster, die bei einer Druckwelle zu Bruch gehen, sind über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Sollte eine Explosion auch innerhalb einer Wohnung Schäden am Inventar anrichten, würden diese Schäden von der Hausratversicherung übernommen“, so Petra Schindler, Produktmanagerin Sach-versicherung bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG.
Ist mein Auto gegen die Schäden versichert?
Wer kann, sollte sein Auto aus der Evakuierungszone entfernen. Sicher ist sicher. Die Schäden bei einer möglichen Explosion sind aber über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Autobesitzer, die eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, würden diese Schäden also ersetzt bekommen.
Sollten Personen verletzt werden – zahlt die Unfallversicherung?
In der Sperrzone werden alle Bewohner zwangsevakuiert. Sollte bei einer Detonation dennoch jemand in oder außerhalb der Evakuierungszone verletzt werden, würde eine private Unfallversicherung zahlen – vorausgesetzt, dass der Verletzte diese vorher abgeschlossen hat.
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