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Albtraum Wohnungsbrand: Wenn der Adventskranz Feuer fängt

Pressemitteilung -

Albtraum Wohnungsbrand: Wenn der Adventskranz Feuer fängt

Köln, 8. Dezember 2022 – Bereits ein kleiner Funke reicht aus, um Tannenbaum oder Adventskranz zu einem gefährlichen Brandbeschleuniger zu machen. Daher sollte man zu dieser Zeit des Jahres besondere Vorsicht walten lassen. Wenn es doch mal schiefgeht, ist es auf jeden Fall wichtig, die richtige Versicherung zu haben.

Weihnachtszeit: Festlich dekorierte Schaufenster, der Duft von Mandarinen, Glühwein und Plätzchen, der die Luft erfüllt. Auch das Zuhause wird oft aufwändig geschmückt. Doch so besinnlich diese Zeit ist, so ‚brandgefährlich‘ ist sie. „Während sonst in einem Monat rund 17 Brandschäden zu verzeichnen sind, sind es im Dezember im Durchschnitt 41. Die Schadenhäufigkeit liegt bei rund 6 Prozent gegenüber knapp 3 Prozent von Februar bis November. Dabei passieren die meisten Unfälle schlicht durch fahrlässiges Verhalten“, erklärt Stefan Benz vom Schaden Controlling.

Wenn es zu spät ist: Wer zahlt und was?

Für Brandschäden kommt grundsätzlich die Hausratversicherung auf. Sie leistet, wenn Einrichtungsgegenstände durch ein Feuer zerstört wurden. Ebenfalls abgedeckt sind Schäden, die durch einen Feuerwehreinsatz entstehen. Bei einem größeren Brand kommt die Wohngebäudeversicherung ins Spiel. Sie haftet für Schäden, die am Haus entstanden sind. Wer als Gast für einen Brandschaden verantwortlich ist, kann diesen bei seiner Privathaftpflichtversicherung geltend machen. Egal, welche Versicherung greift, in jedem Fall gilt: Die Schäden sollten möglichst durch Fotos und gegebenenfalls durch die Feuerwehr dokumentiert werden, damit die Regulierung reibungslos ablaufen kann.

Was es zu beachten gibt

Wenn das Feuer durch grob fahrlässiges Handeln ausgebrochen ist, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Wer also eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lässt, riskiert, im Brandfall auf den entstandenen Kosten sitzen zu bleiben. Ein Blick in die eigenen Vertragsbedingungen ist also wichtig. Die Hausratversicherung der Gothaer deckt auch die grobe Fahrlässigkeit ab.

So vermeiden Sie Brände

  • Offenes Feuer zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt lassen.
  • Den Weihnachtsbaum erst kurz vor den Feiertagen kaufen, damit die Tanne noch frisch ist. Regelmäßig gießen schützt vor dem Austrocknen.
  • Einen Baum mit brennenden Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen. Kinder und Haustiere stets fest im Blick behalten.
  • Besser: Kerzen am Weihnachtsbaum durch Lichterketten ersetzen.
  • Adventskranz, Weihnachtsbaum und Kerzen stabil, sicher und nicht in der Nähe brennbarer Stoffe (Vorhänge) aufstellen
  • Leicht brennbaren Baumschmuck vermeiden
  • Angetrocknete Adventskränze mit einem Zerstäuber mit Wasser befeuchten, bevor die Kerzen angezündet werden.
  • Fluchtwege nicht durch Möbel verstellen.
  • Regelmäßig die Funktionstüchtigkeit der Rauchmelder testen.

Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten bei künstlicher Beleuchtung:

  • Elektrische Lichterketten vor der Inbetriebnahme überprüfen. Kaputte Birnen nur durch solche mit gleicher Voltstärke ersetzen, um Kabelüberhitzungen zu vermeiden.
  • Nur Lichterketten mit einem VDE- und GS-Prüfzeichen kaufen und verwenden.
  • Mehrfachsteckdosen nicht überlasten.
  • Steckdosenleisten nicht ineinanderstecken. Die Kabel können sich in kürzester Zeit auf bis zu 200 Grad Celsius erhitzen – Brandgefahr!
  • Lichterketten nachts und beim Verlassen der Wohnung immer ausschalten.
  • LED-Lichterketten sind stromsparender und weniger brandgefährlich.


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