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Verkehrsgerichtstag: BADS begrüßt Empfehlung, Fahrzeuge nach Rauschfahrten einzuziehen

Pressemitteilung -

Verkehrsgerichtstag: BADS begrüßt Empfehlung, Fahrzeuge nach Rauschfahrten einzuziehen

Verkehrsgerichtstag: BADS begrüßt Empfehlung, Fahrzeuge nach Rauschfahrten einzuziehen

Goslar/Hamburg (nr). Als ein deutliches Signal für mehr Verkehrssicherheit auf den Straßen bewertet der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) die Empfehlung des in Goslar tagenden Verkehrsgerichtstages. Darin schlagen die Experten des Arbeitskreises 1 vor, Gerichten zu ermöglichen, bei Rauschfahrten nach §§315c, 316 STGB genutzte Fahrzeuge einziehen zu können. “Dass dies bisher gesetzlich nicht möglich war, ist nach unserer Auffassung eine Lücke, die es zu schließen gilt”, sagte BADS-Präsident Helmut Trentmann und verwies unter anderem auf die signifikant gestiegenen Unfälle unter Einfluss von Alkohol und Drogen, die insbesondere im Jahr 2022 um fast 20 Prozent gestiegen sind.

“In diesem Kontext sollten wir eine Neubewertung der Gesetzeslage in Bezug auf die Einziehung von Fahrzeugen vornehmen und uns hierbei durchaus an bereits geltenden Regelungen im europäischen Umfeld orientieren wie in Dänemark oder Italien”, sagte Trentmann. Die aktuelle Regelung in Deutschland ist in manchen Fällen nicht ausreichend insbesondere, wenn es um Wiederholungstäter oder besonders schwerwiegende Verstöße gehe. Der BADS stehe voll und ganz auch hinter der Empfehlung, die Verschärfung im Strafrecht sowohl bei fahrlässigem wie vorsätzlichem Verhalten anzuwenden.

Der BADS schließt sich darüberhinaus auch der Empfehlung an, Fahrzeuge einzuziehen, wenn sie nicht im Eigentum des Täters stehen. “Diese Einziehung bei Dritten bedarf aber nach unserer Auffassung einer weiteren gesetzestechnischen Überprüfung”, so Trentmann abschließend.

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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S.  finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

Kontakt

Norbert Radzanowski

Norbert Radzanowski

Pressekontakt Pressesprecher Produktion von Pressemitteilungen, Abhalten von Pressekonferenzen 0176 31 37 08 50

Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
Vorstand
Präsident Helmut Trentmann, Ltd.Oberstaatsanwalt a.D.
Ehrenpräsident Dr. jur. Peter Gerhardt, Vors. Richter am Oberlandesgericht a.D.
2. Vorsitzender em.Professor Dr.med. Dr.rer.nat Reinhard Urban
Schatzmeister Karl Klamp, Vorsitzender Richter am Landgericht

Beisitzer Gerd Weinreich, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., Rechtsanwalt
Dr.Thorsten Prange, Vorsitzender Richter am Landgericht
Dr. Ewald Brandt, Ltd. Oberstaatsanwalt a.D.
Thomas Maile, Erster Polizeihauptkommissar

Geschäftsführung Marlies Eggert, Yvonne Schwerin, Ina Troebelsberger
Vorsitzender Jens Hertel, Oberstaatsanwalt
Bundesbeirat

BADS

Hansastraße 13
20149 Hamburg
Deutschland