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Schon ein Glas Glühwein kann Folgen haben

Pressemitteilung -

Schon ein Glas Glühwein kann Folgen haben

BADS zu feuchtfröhlichem Trinken auf Weihnachtsmärkten

Hamburg (nr.) „Ein Gläschen in Ehren, kann niemand verwehren“. Dieser abgewandelte Spruch erfährt in den Vorweihnachtstagen wieder an Bedeutung, wenn die Weihnachtsmärkte zu Punsch, Grog oder Glühwein einladen. Feuchtfröhliche Runden heben dann die Stimmung. Dabei steigt der Alkohol auch schnell zu Kopf und beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit.

„Glühwein ja - Hände am Steuer oder am Lenker eines E-Scooters aber nein“, sagt deshalb BADS-Präsident Helmut Trentmann und verweist darauf, dass alkoholisierte Heißgetränke durch Zucker und Wärme schneller in die Blutbahn gelangen. „Die Fahrtüchtigkeit nimmt vom ersten Schluck an ab, die Unfallgefahr dadurch zu.“ Auch wenn man vor dem Alkoholgenuss etwas gegessen habe, werde zwar die Alkoholaufnahme verlangsamt, die Fahrtüchtigkeit jedoch trotzdem eingeschränkt. „Im Umfeld von Weihnachtsmärkten kann man vielfach Taxen ordern oder den öffentlichen Nachverkehr nutzen, so spreche dann nichts gegen das eingangs zitierte „Gläschen“.

Helmut Trentmann verweist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die gültige Rechtslage. „Bereits ab 0,3 Promille im Blut können alkoholbedingte Fahrfehler zu weitreichenden Konsequenzen - auch bei E-Scootern - führen.“ Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, unabhängig davon, ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hatte oder beispielsweise in Schlangenlinien gefahren war. Eine absolute Fahruntüchtigkeit bestehe ab 1,1 Promille und werde als Straftat geahndet.

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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S.  finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

Kontakt

Norbert Radzanowski

Norbert Radzanowski

Pressekontakt Pressesprecher Produktion von Pressemitteilungen, Abhalten von Pressekonferenzen 0176 31 37 08 50

Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
Vorstand
Präsident Helmut Trentmann, Ltd.Oberstaatsanwalt a.D.
Ehrenpräsident Dr. jur. Peter Gerhardt, Vors. Richter am Oberlandesgericht a.D.
2. Vorsitzender em.Professor Dr.med. Dr.rer.nat Reinhard Urban
Schatzmeister Karl Klamp, Vorsitzender Richter am Landgericht

Beisitzer Gerd Weinreich, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., Rechtsanwalt
Dr.Thorsten Prange, Vorsitzender Richter am Landgericht
Dr. Ewald Brandt, Ltd. Oberstaatsanwalt a.D.
Thomas Maile, Erster Polizeihauptkommissar

Geschäftsführung Marlies Eggert, Yvonne Schwerin, Ina Troebelsberger
Vorsitzender Jens Hertel, Oberstaatsanwalt
Bundesbeirat

BADS

Hansastraße 13
20149 Hamburg
Deutschland