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"Kein Alkohol, wenn Cannabis konsumiert wird"

Pressemitteilung -

"Kein Alkohol, wenn Cannabis konsumiert wird"

BADS fordert eindeutige Regelung im Straßenverkehrsgesetz

Hamburg (nr.) Experten sind sich einig: Gesetzlich sollte verankert werden, dass im Straßenverkehr ein absolutes Alkoholverbot gilt, wenn zugleich Cannabis konsumiert wurde. Während diese Regelung für Fahranfängerinnen und Fahranfänger eindeutig in § 24c StVG festgeschrieben wurde, greift die getroffene Formulierung für alle anderen Verkehrsteilnehmer nicht. Verboten ist danach derzeit das Fahren mit einer THC-Konzentration von mindestens 3,5 ng/ml im Blutserum oder einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille und mehr.

Das bedeutet, dass Cannabiskonsumenten/innen mit einer THC Konzentration von bis zu 3,5 ng/ml Blutserum folgenlos ein Fahrzeug führen dürfen, wenn sie weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Das wird dem tatsächlichen Gefährdungspotenzial des Mischkonsums in keiner Weise gerecht. Der Mischkonsum ist nur dann verboten, wenn ein absolutes Alkoholverbot bei jeglichem Nachweis von Cannabis (1 ng/ml Blutserum) besteht.

Diese gefährliche Lücke zu schließen fordert der Präsident des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS), Helmut Trentmann. „Es muss ein absolutes Alkoholverbot bei jeglichem Nachweis von Cannabis gelten, für Cannabis also bereits bei 1 ng/ml THC Blutserum und für Alkohol bei 0,2 Promille BAC.“ Nur so könne der gefährliche Mischkonsum für die Sicherheit im Straßenverkehr verhindert werden. „Wir fordern den Gesetzgeber dringend auf, § 24 STVG entsprechend zu ändern“, so Trentmann weiter.

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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S.  finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

Kontakt

Norbert Radzanowski

Norbert Radzanowski

Pressekontakt Pressesprecher Produktion von Pressemitteilungen, Abhalten von Pressekonferenzen 0176 31 37 08 50

Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
Vorstand
Präsident Helmut Trentmann, Ltd.Oberstaatsanwalt a.D.
Ehrenpräsident Dr. jur. Peter Gerhardt, Vors. Richter am Oberlandesgericht a.D.
2. Vorsitzender em.Professor Dr.med. Dr.rer.nat Reinhard Urban
Schatzmeister Karl Klamp, Vorsitzender Richter am Landgericht

Beisitzer Gerd Weinreich, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., Rechtsanwalt
Dr.Thorsten Prange, Vorsitzender Richter am Landgericht
Dr. Ewald Brandt, Ltd. Oberstaatsanwalt a.D.
Thomas Maile, Erster Polizeihauptkommissar

Geschäftsführung Marlies Eggert, Yvonne Schwerin, Ina Troebelsberger
Vorsitzender Jens Hertel, Oberstaatsanwalt
Bundesbeirat

BADS

Hansastraße 13
20149 Hamburg
Deutschland