Start des Wintersemesters in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: Beitragsservice informiert über Befreiungsmöglichkeiten für Studierende
Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Wohngemeinschaften können sich den Rundfunkbeitrag teilen. Lediglich ein volljähriger Bewohner oder eine volljährige Bewohnerin einer WG muss beim Beitragsservice angemeldet sein. Alles zum Rundfunkbeitra