Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen künftig auch für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner möglich
Ab dem 1. November 2019 können auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnung beantragen. Bislang war dies nur für Personen möglich, die auch mit ihrer Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet waren. Der Beitragsservice stellt auf rundfunkbeitrag.de ein Online-Formular zur Verfügung, mit dem Ehepartner bz