Keine Rundfunkbeitragspflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Städte und Kommunen wurden vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio darüber informiert. Sie können dem Beitragsservice ihre Asylbewerberunterkünfte melden und so sicherstellen, dass die Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht automatisch angeschrieben werden.
Köln, 14.09.2015 –