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Landgericht Stuttgart bestätigt: Ansprüche im Dieselskandal um VW nicht verjährt - Vorgehen bis Jahresende 2019 möglich
Das Landgericht Stuttgart hat die Volkswagen AG in einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann geführten Verfahren zu Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des streitgegenständlichen PKW verurteilt. Das Urteil vom 28.10.2019 (Az. 27 O 197/19) ist noch nicht rechtskräftig.
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