Pressemitteilung -

Honorarberatung im Wandel

Hannover/Schortens, 25. März. Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) möchte das Thema Honorarberatung stärker in den Fokus rücken. „Wir wollen uns künftig mehr mit der Honorarberatung beschäftigen“, erklärte Maas am 17. März im Rahmen einer Veranstaltung in der Verbraucherzentrale Hamburg. Im Moment schaue der Minister eigenen Angaben zufolge sehr genau auf das Vereinigte Königreich, wo die Provisionsberatung zugunsten der Honorarberatung abgeschafft wurde. Nach Ansicht der Finanzberater Stefan Hölscher und Wilfried Stubenrauch spricht auch in Deutschland nichts gegen einen stärkeren Ausbau der Honorarberatung. Wichtig sei jedoch nicht die Art der Vergütung, sondern die Transparenz: Welcher Berater erhält für welche Leistung wie viel Geld?

„Jeder gute Finanzberater bietet eine klare Kostentransparenz. Wer seriös arbeitet, hat keinen Grund, Einkünfte aus erbrachten Leistungen zu verheimlichen“, erklärt Hölscher. Bei der Honorarberatung erfolgt die Bezahlung entweder auf Basis von festen Stundensätzen oder auf der Grundlage prozentualer Anteile am verwalteten Vermögen. Gegenstand der zu bezahlenden Leistung ist allein die Beratung – unabhängig von einer Vermittlungstätigkeit bzw. einem Vermittlungserfolg.

Beim Ausbau der Honorarberatung sollte nach Ansicht von Wilfried Stubenrauch darauf geachtet werden, dass eingeleitete Maßnahmen künftig nicht breite Bevölkerungsschichten von einer Beratung ausschließen: „Ein Berater kann und wird sein Stundenhonorar nicht nach dem jeweiligen Vermögensstand des Kunden ausrichten. Nimmt er einen zu niedrigen Betrag, lohnt sich die empfohlene Anlage für ihn womöglich nicht mehr. Da er das Honorar entsprechend hoch ansetzt, besteht die Gefahr, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen künftig nicht mehr beraten werden können und finanziell auf sich allein gestellt bleiben.“

Aus Sicht von Hölscher und Stubenrauch sollte die Politik sich nicht ausschließlich auf den Ausbau der Honorarberatung konzentrieren – auch an anderer Stelle seien Anstrengungen notwendig. „Fakt ist, dass die wirtschaftliche Allgemeinbildung verbesserungswürdig ist. Dies gilt sowohl für die Bevölkerung als auch einige Berater“, führt Hölscher aus. Aufgabe der Politik sollte es daher sein, die Bürger zu mündigen Anlegern zu erziehen. „Denn ein mündiger Bürger ist eher in der Lage, die richtigen Fragen zu stellen und so die Qualität eines Beratungsgesprächs einschätzen zu können“, resümiert Stubenrauch.  

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