Kardio-CT als Kassenleistung: Herzstiftung begrüßt G-BA-Beschluss, Anbindung an Kardiologie-Expertise erforderlich
G-BA-Beschluss zur Aufnahme nicht-invasiver Koronarer Computertomographie-Angiographie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen: Herzstiftung begrüßt dies als „wichtigen Schritt“ zu einer besseren Versorgung von Menschen mit koronarer Herzkrankheit und einem Risiko für Herzinfarkt und Herztod.