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Start des Wintersemesters: Beitragsservice informiert über Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Studierende

Start des Wintersemesters: Beitragsservice informiert über Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Studierende

Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Zum Start des Wintersemesters hat der Beitragsservice sein Informationsangebot für Studierende umfassend überarbeitet und unter rundfunkbeitrag.de/studierende gebündelt. Das Angebot ist in Deutsch und Englisch verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Studierende

Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Rundfunkbeitrag beträgt ab August 18,36 Euro

Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Rundfunkbeitrag beträgt ab August 18,36 Euro

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro – er wird in dieser Höhe erstmals für August 2021 erhoben. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beginnt ab Ende August 2021 mit dem Einzug und informiert die Beitragszahlenden individuell und abhängig von der gewählten Zahlungsweise über die Anpassung der Beitragshö

Rundfunkbeitrag: Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe

Rundfunkbeitrag: Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe

Wenn und solange eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kfz vorüber­gehend nicht nutzbar sind, besteht die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung; ein Anruf genügt. Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, ist eine dauerhafte Abmeldung auch ohne Nachweise möglich. Eine Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos ist in beiden

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2020 vor – Konstante Beitragserträge und neue Online-Services

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2020 vor – Konstante Beitragserträge und neue Online-Services

Erträge aus dem Rundfunkbeitrag auch im Pandemiejahr 2020 konstant. Zahl der Beitragskonten nach Abschluss des bundesweiten Meldedatenabgleichs wieder leicht rückläufig. Möglichkeit der Beitragsfreistellung für coronabedingt geschlossene Betriebe gut angenommen. Steigende Antragszahlen im laufenden Jahr erwartet. Nutzung des Online-Service weiter gestiegen. Fremdsprachiges Informationsangebot zum

ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen weitere Entlastungen vom Rundfunkbeitrag für Unternehmen

ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen weitere Entlastungen vom Rundfunkbeitrag für Unternehmen

Köln, 26.11.2020 - ARD, ZDF und Deutsch­land­radio haben sich auf weitere Ent­las­tungen für be­sonders von der Corona-Pandemie be­troffene Unter­nehmen ver­ständigt. Dazu weiten sie die Mög­lich­keit für Unter­nehmen aus, sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht frei­stellen zu lassen. An­lass ist der corona­be­dingte Teil-Lockdown in den Monaten November und Dezember.
Unter­nehmen, Insti­tuti­

Beitragsservice informiert in sechs Weltsprachen zum Rundfunkbeitrag

Beitragsservice informiert in sechs Weltsprachen zum Rundfunkbeitrag

Der Beitrags­service richtet sein fremd­sprachiges Ange­bot neu aus und bietet ab sofort grund­legende Infor­ma­tionen zum Rund­funk­beitrag auf Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch und Arabisch an. Weiter­gehende Infor­ma­tionen zum Rund­funk­beitrag stellt der Beitrags­service für aus­ländische Studierende, Unter­nehmen, Insti­tutionen und Einrich­tungen des Gemein­wohls sowie

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2019 vor – Erträge aus Rundfunkbeiträgen und Zahl der angemeldeten Wohnungen konstant

Beitragsservice stellt Jahresbericht 2019 vor – Erträge aus Rundfunkbeiträgen und Zahl der angemeldeten Wohnungen konstant

Die Erträge aus Rund­funk­beiträgen lagen im Jahr 2019 er­neut bei rund 8 Mrd. Euro. Der Melde­daten­abgleich sichert die Zahl der zum Rund­funk­beitrag an­ge­meldeten Wohnungen und sorgt für Beitrags­ge­rechtig­keit. Der 23. Rund­funk­ände­rungs­staats­vertrag schafft Rechts­siche­rheit bei der Befreiung für Neben­wohnungen: Auch Ehe­partner/-innen können sich nun von der Beitrags­pflicht be­frei

Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Michael Krüßel wird neuer Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Der Beitrags­service der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten be­kommt einen neuen Geschäftsführer. Da­rauf hat sich der Ver­waltungs­rat des Beitrags­service jetzt ver­ständigt. Michael Krüßel – derzeit Hauptabteilungsleiter Finanzen beim WDR – folgt auf Dr. Stefan Wolf, der den Beitrags­service Mitte des Jahres auf eigenen Wunsch ver­lassen hat.
Köln, 18.11.2019 – Michael Krüßel (51)

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen künftig auch für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner möglich

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen künftig auch für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner möglich

Ab dem 1. November 2019 können auch Ehe­partner und ein­ge­tragene Lebens­partner eine Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht für ihre Neben­wohnung be­an­tragen. Bis­lang war dies nur für Personen mög­lich, die auch mit ihrer Haupt­wohnung beim Beitrags­service an­ge­meldet waren. Der Beitrags­service stellt auf rundfunkbeitrag.de ein Online-Formular zur Ver­fügung, mit dem Ehe­partner bz

Wechsel in der Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Wechsel in der Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Dr. Joachim Altmann, Leiter des Geschäfts­be­reichs IT, hat zum 1. Oktober 2019 die kommis­sarische Geschäfts­führung des Beitrags­service über­nommen. Dr. Stefan Wolf, seit 2011 Geschäfts­führer des Beitrags­service, hat das Unter­nehmen zum 31. August ver­lassen. Claudia Seifert, Leiterin des Geschäfts­bereichs Operations und seit dem Weg­gang Wolfs inte­rimis­tische Geschäfts­führerin, ist am

Beitragsservice baut Internetservice weiter aus: Neues Online-Formular zum Wegfall von Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen

Beitragsservice baut Internetservice weiter aus: Neues Online-Formular zum Wegfall von Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen

Endet eine Befreiungs- oder Ermäßigungs­voraus­setzung nach § 4 RBStV vor­zeitig, können Beitrags­konto­inhaber dies dem Beitrags­service ab sofort mit­hilfe eines neuen Online-Formulars mit­teilen. Der Beitrags­service empfiehlt eine früh­zeitige Rück­meldung, sobald eine Befreiungs- oder Ermäßigungs­voraus­setzung vor­zeitig weg­fällt, um eventuelle Nach­forde­rungen zu ver­meiden.
Köln, 09

Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018 – Meldedatenabgleich sorgt für Beitragsgerechtigkeit

Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018 – Meldedatenabgleich sorgt für Beitragsgerechtigkeit

Er­träge aus dem Rund­funk­beitrag bleiben 2018 mit rund 8 Mrd. Euro nahe­zu konstant, Melde­daten­ab­gleich stabi­li­siert den Wohnungs­be­stand beim Beitrags­service Ur­teile von Bundes­ver­fassungs­gericht und Euro­päischem Gerichts­hof sorgen für Rechts­sicher­heit, Be­freiung für Neben­wohnungen eine der Heraus­forde­rungen im Berichts­jahr Nutzung der Online-Formulare steigt um knapp 43 %,

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Millionen Beitragskonten. Der Beitragsservice ist zentraler Ansprechpartner für alle Fragen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls rund um den Rundfunkbeitrag.

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