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Arbeitnehmerfreizügigkeit: Wie halten wir es mit der Zuwanderung ohne Arbeit?

Ein hohes Gut: Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist das Recht eines jeden EU-Bürgers, sich im gesamten EU-Raum ohne Einschränkungen anzusiedeln und dort zu arbeiten. Zwei Debatten entzünden sich hieran: Nehmen hochqualifizierte Zuwanderer Einheimischen Arbeitsplätze weg? Und beuten arme Zuwanderer die Sozialsysteme ihrer Zielländer aus? Freizügigkeit ist also mit der Zukunftssicherheit nationaler Sozialsysteme eng verknüpft.
Kann nationale Politik die Ausbeutung ihrer Sozialsysteme verhindern, ohne die Freizügigkeit einzuschränken? Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg ist wegweisend: Deutschland dürfe ausländischen Zuwanderern Sozialleistungen verweigern, wenn der Zuwanderer sich nicht wirklich um Arbeit bemüht.

Ein Wendepunkt: Der Verweis auf die Nachteile der Freizügigkeit kann mangelnde Reformbereitschaft im Hinblick auf die Sozialsysteme nicht mehr entschuldigen.
NIMIRUM
strukturiert den Sachstand:

Europäische Zuwanderung

2013 gab es nur ein Thema: die Zuwanderung aus Süd- und Osteuropa. Anfang 2014 wurde die Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänen und Bulgaren aufgehoben. Diese haben nun die gleichen Arbeitnehmerrechte wie Deutsche. Die Angst vor dem sogenannten Sozialtourismus war groß. Die EU-Kommission legte deshalb im Januar 2014 einen Leitfaden zur Freizügigkeit vor, auch um kommunale Behörden detailliert zu informieren. Tatsächlich sind abzüglich der Abwanderer 100.000 Menschen aus Bulgarien und Rumänien nach Deutschland gekommen. Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat den Zuzug genau ausgewertet. Es zeigt sich, dass die meisten Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien nach Deutschland kommen, um zu arbeiten. Man spricht also von Arbeitsmigration, die Steuern und Abgaben erwirtschaftet – und somit dem Sozialstaat und der Wirtschaft hilft.

Zuwanderung ohne Arbeit?

Die Frage blieb: Dürfen Menschen EU-Grenzen auch dauerhaft überschreiten, wenn sie nicht arbeiten oder gar nicht arbeiten wollen? Im Mai 2014 legten Gutachter des EuGH eine Einschätzung zur Einschränkung von Sozialleistungen vor. Zu dem konkreten Fall wurde nun das Urteil gefällt. Das Sozialgericht Leipzig wollte von höchster europäischer Stelle Klärung. Eine junge Rumänin hatte geklagt, weil die Arbeitsagentur ihr Hartz IV-Leistungen verweigert hatte. Die Frau lebt seit 2010 mit ihrem Kind in der Wohnung der Schwester und hatte sich nicht um einen Arbeitsplatz bemüht. Zu dieser Überzeugung kam auch das Leipziger Sozialamt.

Das Urteil bedeutet: Deutschland muss keinem ausländischen EU-Bürger eine Grundsicherung auszahlen, wenn dieser noch nie in Deutschland gearbeitet hat und sich auch nicht um Arbeit bemüht.

Wichtig: Das Urteil stellt fest, dass dies die geltende Rechtslage ist. Wenn eine Kommune oder ein Land trotzdem Sozialleistungen erbringt, dann tun sie das freiwillig. Hier kann politischer Druck ansetzen.

Europa-Kritiker sind nun unter Druck: Ihre Agenda wird sich wohl in Zukunft stärker sozialpolitisch und weniger europapolitisch gestalten. Vor allem der europaskeptische britische Premierminister David Cameron findet den Ball im eigenen Spielfeld. Angela Merkel hatte Cameron schon vor dem Luxemburger Urteil eine ungewohnt klare Absage erteilt: Eine Beschränkung von Freizügigkeit stehe nicht zur Debatte.

Die Forderungen Camerons hier zur Erinnerung: Es gab eine Werbekampagne gegen Einreisewillige; Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Sozialwohnungen für Zuwanderer sollten eingeschränkt werden; Obdachlose sollten abgeschoben werden. Der NIMIRUM-Infoletter hält dazu eine Einschätzung bereit.
Basics der EU
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der vier Grundfreiheiten des europäischen Marktes und als Kernbestandteil des vergemeinschafteten Rechts für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich (Artikel 45 ff. des AEUV). Sie soll die Mobilität der Arbeitnehmer fördern und dadurch die Wirtschaft beleben. Mit der Herstellung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit benötigen Staatsangehörige der EU-Länder keine Arbeitserlaubnis mehr und sind arbeitsrechtlich anderen europäischen Staatsbürgern gleichgestellt.


Entwicklungen in Deutschland

Erst kürzlich hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz gegen den Sozialmissbrauch verabschiedet. Was soll sich ändern?
- Ausländer, die falsche Auskünfte bei der Bewerbung um die Aufenthaltserlaubnis angeben, werden nicht mehr „nur“ ausgewiesen. Ihnen droht eine Wiedereinreisesperre von bis zu fünf Jahren.
- Der Zeitraum für die Arbeitssuche wird auf sechs Monate beschränkt. Wer dann keine Arbeit (in Aussicht) hat, für den erlischt die Aufenthaltserlaubnis.
- Um Missbrauch und grenzüberschreitende Doppelbezüge zu unterbinden, wird Kindergeld nur bei Nachweis einer Steueridenitifikationsnummer ausgezahlt.
Dieser Gesetzentwurf erntet heftige Kritik, weil er nach Meinung mancher Kommentatoren nicht mit dem Grundrecht der Arbeitnehmerfreizügigkeit vereinbar ist. Der Bundesrat muss sich mit dem Gesetzentwurf noch befassen.

Handlungsdruck

Europaweit wird nun die Frage angegangen werden, wie staatliche Institutionen ihre wirtschafts- und sozialpolitischen Ressourcen für Einheimische und Migranten verwalten und nutzen sollen. Deutsche Kommunen, in denen viele Zuwanderer leben, leiden unter finanziellem Druck. Die Bundesregierung reagierte zunächst mit 25 Millionen Euro Soforthilfe.

Besser als bisher müssen Kommunen und Verbände klären und kommunizieren, welche Ausländergruppe Anspruch auf welche Leistungen hat.

Und der europäische und der bundesdeutsche Gesetzgeber muss klären, wie Freizügigkeit und Sozialpolitik mit größeren Fragen zur Migration, zum Asylrecht und dem Demographischen Wandel verbunden sind. 

Für Europa als Ganzes gilt es abzuschätzen: Wie werden sich diese Entwicklungen auf die Arbeitsmigration nach Europa auswirken? Was bedeutet das alles für die Stabilisierung des Wirtschaftsstandorts der EU? Wird es vielleicht in diesem Rahmen sogar eine Abkehr vom Prinzip der völligen Gleichberechtigung aller EU-Staaten geben?

NIMIRUM

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